Wenn die Stadt die Adressen von Hildener Jugendlichen zu Werbezwecken weitergibt, muss sie darüber nicht nur die Betroffenen informieren. Sie muss auch auf das Recht des Widerspruchs hinweisen. Nicht nur im Amtsblatt, sondern wirksam, meint die Bürgeraktion. In Kürze werden sich die Stadtverordneten mit dem Datenschutz für Jugendliche befassen…
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