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Bebauungsplan „Schützenstraße“

By 17. November 2016Dezember 5th, 2016Anträge / Anfragen

 Antrag der Bürgeraktion zur Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 07.12.2016
Den Charakter des Viertels nicht verändern – Wohnstandort muss bezahlbar bleiben!

Die Bürgeraktion nimmt den Verlauf, die Erkenntnisse und das Ergebnis der Bürgerinformations- veranstaltung vom 03.11.2016 zum Anlass und beantragt für den Stadtentwicklungsausschuss am 07.12.2016,

  1. die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans nicht weiter zu verfolgen und den Aufstellungsbeschluss aufzuheben;
  2. das Bauvorhaben Schützenstr. 41-43 auf die nach § 34 BauGB rechtlich mögliche Bebauung zu reduzieren mit der Maßgabe einer geschlossenen Straßenbebauung, die das durch die Nachbarbebauung vorgegebene Bauvolumen übernimmt und ausschöpft.

Begründung

Die im Rahmen der Bürgeranhörung vorgetragenen substantiierten Einwände haben die Fülle von Problemen verdeutlicht, die sich mit der Realisierung des Bauvorhabens verbinden. Ursächlich ist dafür nicht etwa eine auf zusätzlichen Wohnraum angelegte Mehrfamilienhausbebauung entlang der Schützenstraße, sondern die für das Quartier auf Kosten der Grünflächen atypische Einfamilienhaus- Planung im Innenbereich. Auf die innere Quartierserschließung sollte daher zugunsten einer optimierten geschlossenen, straßenbegleitenden Bebauung verzichtet werden.

Der Entscheidung könnte Signalwirkung zukommen, soweit sich weitere Absichten zur Hinterlandbebauung – beispielsweise im sich weiter nördlich oder unmittelbar südlich anschließenden Bereich – damit verbinden.

Stadtentwicklung findet in der Regel dann öffentlich Anerkennung, wenn sie mit Augenmaß gepaart wird. Zum Augenmaß gehört aber auch, die Interessen von Investoren bei Entscheidungen zu berücksichtigen und diese mit den städtischen Interessen in Übereinstimmung zu bringen.

Mit dem angelaufenen Bauleitplanverfahren wird erklärtermaßen nicht vorrangig das Ziel verfolgt, in der Summe in nennenswertem Umfang zusätzliche Wohneinheiten zu schaffen. Vielmehr wird die bestehende Baustruktur ausweislich der vorgelegten Entwurfspläne zugunsten einer Bebauung mit Einfamilenhäusern und/oder hochpreisigen Eigentumswohnungen verändert, bei denen das zur Zeit nach § 34 BauGB mögliche Bauvolumen entlang der Straße keineswegs ausgeschöpft wird.

Der Fraktion Bürgeraktion ist es im Übrigen wichtig, der sich abzeichnenden Gefahr einer Gentrifizierung entgegenzuwirken, bei der langfristig einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen aufgrund steigender Wohnpreise zugunsten wohlhabender Kreise aus dem Viertel gedrängt werden könnten. Eine derartige Entwicklung könnte vor allem die an der angrenzenden Uhlandstraße wohnenden Menschen existenziell treffen. Die dort bereits umgehende Sorge ist nicht von der Hand zu weisen. Ein derartiger sozioökonomischer Strukturwandel wäre außerdem für die Stadtentwicklung völlig kontraproduktiv, weil er die ohnehin kaum zu befriedigende Nachfrage nach preiswertem Wohnraum künstlich erhöht und zusätzlichen Druck auf die Ausweisung neuer Baugebiete erzeugen würde.

Die Bürgeraktion hält es für unverantwortlich, angesichts einer sich abzeichnenden, erdrückenden Ablehnung das Bauleitplanverfahren bis zur Entscheidung über den Satzungsbeschluss fortzusetzen und unnütz Ressourcen zu verschwenden.

gez. Ludger Reffgen Fraktionsvorsitzender

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