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Kirchen und Kreuer spenden Sternenkinderfeld – Stadt besteht auf Gebühren

By 22. Januar 2018Pressemitteilungen

Für Fehl- und Totgeburten besteht seit einiger Zeit eine gesetzliche Regelung: Sie müssen auf dem Friedhof beigesetzt werden. Daran gab es auch im Stadtrat nichts zu deuteln. Strittig blieb hingegen bis zum Schluss die Frage, ob Eltern dafür Begräbnisgebühren bezahlen sollen.

Sternenkinder – zu früh auf die Welt gekommen, zu klein, zu schwach, zu krank, um zu leben. Für fehlgeborene Babys besteht seit einiger Zeit eine Bestattungspflicht. Damit der gesetzlichen Vorgabe würdig entsprochen werden kann, richtet die Stadt Hilden aktuell auf dem Südfriedhof ein ansprechend gestaltetes Sternenkinderfeld ein. Die Anregung dazu kam von den beiden Kirchengemeinden und dem Bestattungsinstitut Kreuer, die auch gemeinsam die Herstellungskosten übernehmen.

Soweit die Eltern kein individuelles Begräbnis wünschen, erfolgt die Beisetzung je nach Aufkommen von Zeit zu Zeit in Form einer Sammelbestattung. Das Beerdigungsinstitut stellt dazu jeweils kostenlos einen kleinen Sarg zur Verfügung. Wie oft eine solche Bestattung stattfindet, ist unterschiedlich – in Hilden in der Regel höchstens zwei bis drei Mal im Jahr.

Nach der städtischen Gebührenbedarfsberechnung – bei einem Friedhof handelt es sich im Verwaltungsdeutsch um eine sogenannte „kostenrechnende Einrichtung“ – entstehen pro Gemeinschaftsbestattung Kosten von rund 300 Euro. Umgelegt auf den Einzelfall könnte die Gebühr variieren, je nachdem, wieviele Sternenkinder bei einer Sammelbestattung beigesetzt werden.

Bürgermeisterin: Keine Ausnahme 

In den meisten Kommunen ist die Beisetzung von Sternenkindern kostenfrei. „Mir ist keine Stadt bekannt, die dafür Gebühren erhebt“, sagt Anne-Katrin Hoppe vom Bestattungsinstitut Kreuer. Doch Hilden mag auf die Einnahme nicht verzichten. In der Ratssitzung verteidigte die Bürgermeisterin (SPD) die Beschlussempfehlung der Verwaltung. Sie argumentiert mit der Gebührengerechtigkeit gegenüber anderen Todesfällen, zum Beispiel von größeren Kindern, bei deren Bestattung die Friedhofsgebühren auch nicht nachgelassen würden. Der Vergleich hinkt jedoch: Ältere Kinder werden nicht auf dem Sternenkinderfeld beigesetzt und auch nicht mit einer Sammelbestattung beerdigt.

Im Rat gingen die Meinungen auseinander. Die BA stritt als einzige Fraktion geschlossen für einen Gebührenverzicht, konnte sich damit aber nicht durchsetzen. Bei der abschließenden Abstimmung lautete das Ergebnis 6 zu 38.

„Leider war die Mehrheit der Ratsmitglieder nicht zu bewegen, sich bei der Gebührenfrage am Vorbild der beiden Kirchengemeinden und des Hildener Bestattungsinstituts Kreuer zu orientieren“, bedauert BA-Fraktionschef Ludger Reffgen. Problematisch findet er auch, dass der städtische Gebührenbescheid wegen der nur sporadisch stattfindenden Gemeinschaftsbestattung erst Monate nach dem Verlust bei den Eltern eintreffen könne und je nach Beteiligung mal höher, mal niedriger ausfallen werde.

„Wir wollten es Eltern, die vor einiger Zeit ihr Sternchen verloren haben und die nach einigen Monaten dabei sind, das traurige Erlebnis etwas zu verarbeiten, ersparen, dass ein Gebührenbescheid gerade heilende Wunden neu aufreißt“, sagt Reffgen.

KOMMENTAR

Eiskalt: Für die Sammelbestattung von Sternenkindern verlangt die Stadt Gebühren

Das Thema „Bestattung von Föten – und soll das etwas kosten“ ist nicht angenehm, keine Frage. Aber nicht darüber reden, schon gar, wenn es unterschiedliche Auffassungen gibt, kann auch nicht richtig sein. In der Ratssitzung hatte sich die Bürgeraktion noch einmal der Gebührenfrage gewidmet und dafür geworben, angesichts der besonderen Situation auf Gebührenbescheide zu verzichten. Einigen ging der Diskussionsbeitrag bereits zu weit.

Natürlich, das Thema ist hochsensibel, geht unter die Haut. Unangenehme Fakten zu tabuisieren ist einfacher. Kein Wunder, dass sich die meisten Mitglieder des Stadtrats für diesen Weg entschieden und die Diskussion den Technokraten auf der Verwaltungsbank überließen. Was dabei herauskam, zeigte die Schlussabstimmung: Für den Verwaltungsvorschlag, die Sammelbestattung gebührenpflichtig zu machen, stimmten 38 Ratsmitglieder, der Antrag der Bürgeraktion, auf Gebühren zu verzichten, bekam sechs Stimmen (3 BA, 2 CDU, 1 Allianz).

Mit etwas Abstand fragt man sich wieder einmal: Warum ist es eigentlich so schwierig, bürgerfreundlich zu sein? Der Beschluss basiert auf einer Gebührenbedarfskalkulation. Formal sicherlich korrekt. Aber wäre es nicht der besonderen Situation angemessen und klug zugleich, betroffenen Eltern mit einer verständnisvollen Geste entgegenzukommen?

Mit ihrem Hinweis auf andere Sterbefälle von Kindern versucht die Bürgermeisterin, Leid gegeneinander aufzuwägen. Das ist wenig hilfreich, unsensibel. Schließlich geht es um nicht mehr, als 600 bis 900 Euro aus allgemeinen Steuermitteln im Jahr zu rechtfertigen. Ihre Vorstellung, in dieser Situation auf weitere Spender zu hoffen, mutet befremdlich an. Denn nachdem die Kirchen bereits auf freiwilliger Basis ihren Beitrag leisten, dürfte es schwer werden, Spender zu finden, nur damit die Stadt Gebühren kassieren kann.

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