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Schulgelände an der Furtwänglerstraße wird Teil der Studie „Preisgünstiger Wohnraum“

By 12. Dezember 2016Anträge / Anfragen
Auf Betreiben der Bürgeraktion hat der Stadtentwicklungsausschuss in seiner jüngsten Sitzung noch keine Entscheidung über die Nutzung des Geländes der ehemaligen Theodor-Heuss-Schule getroffen. Die letzte von ehemals zwei Hauptschulen – dass es einst drei in Hilden gab, sei hier nur der geschichtlichen Vollständigkeit halber erwähnt – war im Sommer aufgegeben worden. Seither dient die Schule an der Furtwänglerstraße nur noch der Volkshochschule zu Unterrichtszwecken. Ein anderer Teil der Gebäude wird aktuell zu einer neuen Kindertagesstätte umgebaut. Für das Gelände hat die Bauverwaltung Pläne entwickelt, die eine vier- bis fünfgeschossige Bebauung mit etwa 80 – 100 Wohnungen vorsieht.
Im Stadtentwicklungsausschuss sollte es jetzt um Einzelheiten der Planung gehen. Dem Stadtrat ist es prinzipiell freigestellt, wem er das Areal verkauft. Die Verwaltung empfiehlt der Politik ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines Bau-Investors. Dieser könnte von der Stadt als bisheriger Eigentümerin verpflichtet werden, einen Teil der Neubauten für Sozialwohnungen vorzusehen. Davon rät die Bürgermeisterin (SPD) jedoch ab, weil ihr eine Gewinnmaximierung beim Verkaufserlös für die Stadtkasse wichtiger ist.
Zeitgleich wird seit einigen Monaten im Rathaus nach Freiflächen gesucht, auf denen „preisgüstiges Wohnen“ und sozialer Wohnungsbau in Hilden noch möglich sind. Denn erstens schrumpft der Bestand an Sozialwohnungen und zweitens soll damit nach Meinung von SPD und Bauverwaltung dem Wunsch vieler Auswärtiger, die gerne nach Hilden ziehen möchten, entsprochen werden. Die Krux: Hilden hat kaum mehr Flächen, die für eine Bebauung in Frage kommen.
Entsprechend dürftig fiel denn auch die Suche aus. Neben je einer Fläche an der Walder Straße und Hofstraße sowie dem Ex-Kirchengrundstück an der Düsseldorfer Straße empfiehlt die Verwaltung die landwirtschaftlich genutzte Ackerfläche Meide-West – und geht damit ans Eingemachte. Der Protest der Bevölkerung ließ denn auch nicht lange auf sich warten. Das war absehbar.
Wenn es denn aber so schwierig ist, für die Flächennachfrage – ähnlich dem Memory-Spiel – ein passendes Angebot zu finden, was liegt dann näher, als zunächst wenigstens alle für eine Bebauung noch in Betracht kommenden Flächen dem Spiel- und Entscheidungsprozess zuzuführen? In logischer Konsequenz dieses Gedankens beantragte die BA, das Areal der Theodor-Heuss-Schule bei der Bewertung aller Flächenpotentiale zu berücksichtigen. Dem Vorschlag schlossen sich alle Fraktionen, mit Ausnahme der SPD, an.
Antrag zur Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 07.12.2016
TOP 5.1 Nutzungskonzept für das Gelände der Theodor-Heuss-Schule
WP 14-20 SV 61/034/1
Die Themen „Räumliche Entwicklung“, „Bebauungsdichte“, „Bauliche Nutzung von Freiflächen“ sowie „Wohnraumbedarf“, „Mietpreisniveau“ und „Sozialer Wohnungsbau“ bewegen im Augenblick die Stadt und bestimmen aktuell die alltägliche Diskussion.
Die Verwaltung versucht mit einem „Entwicklungskonzept: ‚Preisgünstiger‘ Wohnraum in Hilden“ verbunden mit einem Flächencheck den offenkundigen Zielkonflikt zu versachlichen und zu entschärfen. Dabei stehen Flächen zur Debatte, deren Potential weit über das einer bloßen Baulückenschließung hinausgehen.
Dem Grunde nach verfügt auch die bisherige Gemeinbedarfsfläche der Theodor-Heuss-Schule über ein derartiges Potential. Sie ist bei einer Nutzung als Wohnbaufläche für etwa 80 – 100 Wohneinheiten ausgelegt und entspricht auch darüber hinaus den Kriterien des Anforderungsprofils, die von der Verwaltung für das Konzept „‚Preisgünstiger‘ Wohnraum in Hilden“ im Einzelnen definiert wurden.
Wir beantragen daher, die Fläche in die Gesamtbetrachtung der konzeptionellen Studie einzubeziehen und als „fünfte Potentialfläche“ bei der politischen Beratung der Beschlussempfehlung zur Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/104 im Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss und anschließend im Stadtentwicklungs-ausschuss zu berücksichtigen. Die für die Fläche bereits vorliegenden Bebauungs-studien sind bei der Beschlussfassung durch die Ausschüsse und ggf. im weiteren Verfahren angemessen aufzunehmen.
gez. Ludger Reffgen                      gez. Markus Hanten
Fraktionsvorsitzender                  Ratsmitglied
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