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Schwanenstraße: Alles rechtens?

By 27. Juli 2018Juli 30th, 2018Anträge / Anfragen, Pressemitteilungen

 

In der vergangenen Woche hatte die Bürgeraktion einen Hinweis aus der Bevölkerung aufgegriffen und eine Bausünde an der Schwanenstraße aufgedeckt.

Dort war beim Neubau der früheren Bäckerei Look einfach ein Fenster im Nachbarhaus zugebaut worden. Folge: Der Lichtraum in der dortigen Mietwohnung ist seither stark eingeschränkt. Der Architekt hatte behauptet, sich an die Baugenehmigung gehalten zu haben.

Das bestätigt jetzt die Bauverwaltung, nachdem sich die BA erneut ans Rathaus gewandt hatte, mit der Bitte, im Hinblick auf eine möglicherweise fehlerhafte Baugenehmigung auch einen einstweiligen Baustopp in Erwägung zu ziehen. Der bereits jetzt durch die nicht hinnehmbare Situation entstandene Schaden dürfe nicht mit fortgesetzter Bautätigkeit noch weiter erhöht werden, hatte die BA argumentiert.

Das hat die Bauverwaltung rundweg abgelehnt. Begründung: Die Bauausführung entspreche der Baugenehmigung. Für eine Stilllegung der Baustelle gebe es keinen Grund.

Bedeutet das, dass auch die Baugenehmigung nicht fehlerhaft, also rechtens ist? Darüber verliert das Bauamt bisher keinen Ton. Eine von vielen Fragen, die die BA schon letzte Woche der Bürgermeisterin präsentierte, deren Beantwortung noch aussteht.

Für den Mieter, der seit einigen Wochen in einer dunklen Altenwohnung sitzt, ist das alles sehr unbefriedigend. Aber das scheint im Rathaus niemanden zu interessieren.

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