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Zum Abbruch des Gebäudes Schwanenstraße 16: zehn Fragen an die Bauaufsicht

By 1. August 2017Anträge / Anfragen

 

In den letzten Wochen ist die Bürgeraktion im Zusammenhang mit dem fast kompletten Abriss des Gebäudes Schwanenstraße 16 mit vielen Fragen aus der empörten Bürgerschaft konfrontiert worden.

Die Fragen basierten zum Teil auf konkreten Beobachtungen der dortigen Abläufe. Soweit die Beantwortung unsere Sachkenntnis übersteigt, reichen wir die Fragen gem. § 22 Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Hilden an die Stadtverwaltung weiter, mit der Bitte um schriftliche Stellungnahme:

  1. Hat die Bauaufsicht die Durchführung der Arbeiten zum Teilabbruch des Gebäudes an generelle Auflagen geknüpft, um den Erhalt der Fassade zu gewährleisten?
  2. Waren die Abbrucharbeiten hinsichtlich des Alters des Gebäudes und der altersbedingten Beschaffenheit des Mauerwerks mit speziellen Auflagen verbunden?
  3. War der Verwaltung vor Beginn der Arbeiten ein Verantwortlicher für deren Durchführung bekannt?
  4. Hat sich die Bauaufsicht in zeitlichen Abständen auf der Baustelle über den sachgemäßen Fortgang der Arbeiten vergewissert, oder wie sollte dem Ziel „Erhalt der Fassade“ entsprochen werden?
  5. Liegen der Bauaufsicht Erkenntnisse vor, die auf unsachgemäße Arbeiten oder die Nichteinhaltung behördlicher Auflagen schließen lassen?
  6. Wann hat die Bauaufsicht von der Einsturzgefahr der Fassade erfahren?
  7. Erfolgte die Unterrichtung der Bauaufsicht über das Problem einer sich anbahnenden Instabilität der Fassade zeitnah, oder hat es evtl. Hinderungsgründe gegeben? Wenn ja, welche?
  8. Wie hat die Verwaltung auf die Information reagiert?
  9. Sind Beobachtungen richtig, wonach sich bereits in der Vorwoche des So-gut-wie-Totalabbruchs im oberen Bereich der nördlichen Giebelwand ein starker Riss zeigte, ein Teil des Spitzgiebels erkennbar abzubrechen drohte und die Arbeiten zunächst tagelang unterbrochen waren; dann aber übers Wochenende auf einmal alles ganz schnell ging und nach den fortgesetzten Arbeiten von der Fassade nur noch Ruinen übrig blieben?
  10. Hat die Bauaufsicht den Bauherrn, den beteiligten Architekten oder Bauleiter, oder das beauftragte Abbruchunternehmen angesichts sich abzeichnender Probleme angehalten, bei den Abbrucharbeiten zum Beispiel von Maschineneinsatz auf Handarbeit umzustellen? Wenn ja, auf welchem Wege? Wenn nein, warum nicht?

Darüber hinaus bitten wir im Sinne vieler interessierter Bürger um Auskunft, wie die Verwaltung mit dem entstandenen Schaden umzugehen gedenkt und auf welchem Wege dem ursprünglichen Ziel, das denkmalbereichsprägende Gebäude mit seiner Fassade im Altstadt-Ensemble zu erhalten, noch zumindest annähernd entsprochen werden kann.

 

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