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Schulausschuss: So nicht! – Warum die Ausschussvorsitzende abgelöst gehört

By 26. Juni 2020Kommentar

Was sich die Ausschussvorsitzende im Schulausschuss geleistet hat, ist schon ein starkes Stück. Einer Fraktion elementare Grundrechte abzusprechen – ein Unding. Und dass der zuständige Beigeordnete als Bürgermeister-Stellvertreter dabei auch noch assistiert, lässt schon einen Hauch von Schilda über Hilden wehen.

Nein, diese Ausschusssitzung war keine Sternstunde der Demokratie. Dass ein Ausschussmitglied gelegentlich um seine Rechte kämpfen muss, gehört insbesondere bei den kleinen Fraktionen zum politischen Geschäft des Alltags. Politik ist bisweilen etwas raubeinig. Solange dabei nicht die Grenzen der Fairness verletzt werden, hat man das als Politiker hinzunehmen.

Ausgrenzung ist kein Mittel der Demokratie

Hier geht es jedoch um etwas Anderes: Wenn einer Ausschussvorsitzenden, der die Aufgabe zufällt, eine Sitzung regelkonform und unparteiisch über die Bühne zu bringen, in ihrer ganzen politischen Hilflosigkeit nichts Anderes einfällt, als zum plumpen Mittel der Ausgrenzung zu greifen, um sich einer unliebsamen Antragstellerin zu entledigen, ist das ein so grober Regelverstoß, dass er im Fußball mit Rot geahndet würde. Alleine schon, weil mit solchem Verhalten die kraft Amtes verliehene Autorität verspielt wurde, sollte ein Verbleiben im Amt nicht möglich sein.

Manchmal wünscht man sich in der Politik etwas vom Reglement des Sports, dass nach einem groben Fehlverhalten die Strafe auf dem Fuße folgen lässt, anstatt vielleicht bis zum Ende einer Wahlperiode warten zu müssen. Dieses Ende ist zwar momentan auch nicht mehr fern, aber abgesehen von der Tatsache, dass mit Sicherheit dann die Karten neu gemischt werden, ist alles Weitere offen.

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