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Stichwahl zur Bürgermeister-Wahlentscheidung – BA begrüßt Richterspruch aus Münster: „Wir sind gut gerüstet“

By 20. Dezember 2019Pressemitteilungen

Die Bürgeraktion begrüßt das Urteil des NRW-Verfassungsgerichtshofs zur Wiederzulassung des zweiten Wahlgangs bei den Bürgermeister-Wahlen. Wenn viele Parteien mit einem eigenen Kandidaten zur Bürgermeister-Wahl antreten, sei die Chance für den einzelnen Bewerber, mit großer Unterstützung, also mit über 50 Prozent, aus der Bürgerschaft ins Amt gewählt zu werden, sehr gering.

Die BA habe deshalb wiederholt vor einem daraus abzuleitenden Legitimationsdefizit eines späteren Bürgermeisters gewarnt, erinnern Ralf Peter Beier und Ludger Reffgen für den Vorstand der Wählergemeinschaft.

Wie die beiden betonen, hätte sich die BA allerdings auch mit der jetzt höchst richterlich verworfenen Regelung auf diese Problematik eingestellt. „Angesichts des ungewissen Ausgangs des Klageverfahrens vor den Münsteraner Verfassungsrichtern hatten wir frühzeitig auf einen eigenen Kandidaten verzichtet.“ Stattdessen sei die BA für eine parteiübergreifende Kooperation bei der Findung, Aufstellung und Bewerbung eines Bürgermeister-Kandidaten eingetreten. „Damit uns in einem nach der jetzt verworfenen Rechtslage möglichen, einzigen Wahlgang nicht genau das passiert, was die Richter nun als verfassungsbedenklich abgelehnt haben.“

„Aus dem Urteil entsteht für die BA zum Glück kein Handlungsdruck.“

Deshalb sieht sich die BA, unabhängig von jedweder richterlichen Entscheidung, mit der kooperativen Verständigung von CDU, FDP, Grünen und Bürgeraktion auf den gemeinsamen Kandidaten Dr. Claus Pommer auch in jeder Beziehung für den Bürgermeister-Wahlkampf gut gerüstet. „Wir freuen uns, die Entscheidung aus Münster gutheißen zu können. Ein Handlungsdruck leitet sich daraus für uns aber zum Glück nicht ab“, so Beier und Reffgen abschließend.

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