Endlich: Vier Jahre nach massiven Bürgerprotesten sollen die Straßenbaubeiträge verbindlich abgeschafft werden. In der vergangenen Woche hat die Landesregierung den Weg dafür frei gemacht.
„Da werden viele aufatmen“, ist sich BA-Fraktionsvorsitzender Ludger Reffgen sicher. Wenn alles gut geht, sind die Straßenbaubeiträge in NRW bald Geschichte. Die Bürgeraktion (BA) hatte sich in Hilden jahrelang für deren Abschaffung eingesetzt.
Nachdem letzte Woche die Landesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, hängt jetzt alles nur noch von der Zustimmung des Landtags ab. Dann sollen Straßenbaubeiträge künftig endgültig – auch unabhängig von temporären Förderprogrammen – nicht mehr erhoben werden können.
Die damit einhergehende, lange ersehnte Rechtssicherheit wird auch viele Menschen in Hilden freuen. Sie hatten bisher mit der Angst gelebt, irgendwann von der Stadt für den Straßenausbau vor ihrer Tür im großen Stil zur Kasse gebeten werden zu können. Ende 2018 war der Bund der Steuerzahler mit einer Volksinitiative dagegen zu Felde gezogen. In Hilden hatte die Bürgeraktion die Initiative aktiv beworben und mitgeholfen, dass binnen kurzer Zeit landesweit fast 500.000 Proteste zusammenkamen. Hunderte Hildener Eigentümer hatten sich damals der Aktion mit ihrer Unterschrift angeschlossen.
“Langer Atem hat sich gelohnt“
„Wir freuen uns heute über den Erfolg des Einsatzes und darüber, dass sich in der Sache ein langer Atem letztlich gelohnt hat“, stellt BA-Fraktionsvorsitzender Ludger Reffgen rückblickend fest. In Hilden hatten in der Vergangenheit Straßenbaubeiträge bei der Erneuerung der Hoffeldstraße und zuletzt bei der Baustraße wiederholt zu heftigen, teilweise jahrelangen Auseinandersetzungen der Anlieger mit der Stadt geführt.
2019 hatte der Rat auf Initiative der Bürgeraktion mehrheitlich gegen die Stimmen von CDU und AfD eine Resolution zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge beschlossen und in Richtung Staatskanzlei und Landtag auf den Weg gebracht.
Die jetzt eingeleitete Änderung des Kommunalabgabengesetzes soll voraussichtlich am 1. April 2024 in Kraft treten.
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