Anfrage in der Ratssitzung am 14. Mai 2014:
Sieht die Verwaltung eine Möglichkeit, den Lieferverkehr in der Fußgängerzone wirksam zeitlich einzuschränken?
Begründung:
Seit der Liberalisierung der Paketzustellung ist die Zahl der Lieferfahrzeuge in der Stadt gestiegen. Insbesondere der Anteil der Kurier-, Express- und Paketdienste hat deutlich zugenommen. In letzter Zeit häufen sich die Klagen über Lieferfahrzeuge, die das Flanieren durch die Fußgängerzone zu einem Slalomlauf geraten lassen. Ab 11 Uhr nimmt der Fußgängerverkehr stark zu, so dass es zu Platzproblemen in der Mittelstraße kommt, wenn viele Paketdienste zu dieser Zeit noch gleichzeitig ausliefern.
Das wesentliche Problem besteht offenbar darin, dass die derzeitige Handhabung keinen wirksamen Schutz der Passanten außerhalb der zulässigen Lieferzeiten bietet. Andererseits bereitet das Zeitfenster für Lieferfahrten in der Fußgängerzone (Montag-Freitag: 6-10 Uhr, Samstag: 6-9 Uhr) Schwierigkeiten, da die Ladengeschäfte nicht vor 9.30 Uhr öffnen, viele sogar erst ab 10 Uhr, und die Paketdienste somit die zulässige Lieferzeit ab 6 Uhr kaum nutzen können.
Wichtig erscheint es, dem Lieferverkehr eine praktikable Lösung anzubieten und gleichzeitig die Fußgänger in dem für sie ausgewiesenen Bereich zu schützen. In diesem Zusammenhang wäre beispielsweise zu prüfen, ob hilfsweise an möglichst vielen Punkten am Rande der Fußgängerzone (Mühlenstr., Bismarckstr., Schwanenstr., Heiligenstr. etc.) Standplätze für Paketdienste (ähnlich wie Taxi-Plätze) mit einer zeitlich eingeschränkten Nutzung ausgewiesen werden können, die außerhalb der zulässigen Lieferzeiten in einem bestimmten Zeitfenster den Paket- und Kurierdiensten zur Verfügung stehen. Damit wäre zwar außerhalb der zulässigen Lieferzeiten kein unmittelbares Anfahren der Geschäfte möglich. Die direkt an die Fußgängerzone angrenzenden, reservierten Standplätze könnten jedoch in fußläufiger Entfernung eine Kompromisslösung darstellen.
gez. Ludger Reffgen
Fraktionsvorsitzender