Hildens frühere Finanz-Dezernentin, Anja Franke, wurde in Mülheim vom Rat der Stadt abgewählt.

 

Die ehemalige Finanz- und Personaldezernentin der Stadt Hilden, Anja Franke, ist nach kaum mehr als dreijähriger Amtszeit an ihrer neuen Wirkungsstätte als Beigeordnete in Mülheim an der Ruhr vorzeitig abberufen worden. Die Abwahl beschloss der Mülheimer Stadtrat in seiner Sitzung am Donnerstag dieser Woche, 12. März, mit der dafür nötigen Zwei-Drittel-Mehrheit. Nach „heftiger Kritik“ kommt die Abwahl laut Westdeutsche Allgemeine Zeitung einem „Rauswurf“ gleich.

Franke (54) hatte vor ihrem Wechsel nach Mülheim seit 2019 zunächst in Hilden als Kämmerin die Leitung im Amt für Finanzservice inne und war vom hiesigen Stadtrat im März 2021 zur Beigeordneten für Finanzen und Personal gewählt worden. Damit verbunden war nicht nur die Zuständigkeit für das Finanz- und Beteiligungsmanagement der Stadt Hilden, sondern auch die Ressort-Leitung für das Hauptamt, das Ordnungsamt, die Feuerwehr, das Controlling und die Digitalisierung im Rathaus – ein enormer Aufgaben- und Verantwortungs-, aber vor allem auch Machtzuwachs.

Schon zweimal „degradiert“

Ende 2022 war Franke im Hildener Rathaus ausgeschieden, um als Beigeordnete in ihre Heimatstadt Mülheim an der Ruhr zu wechseln. In der Ruhrgebietsstadt war sie später vom dortigen Oberbürgermeister (CDU) durch Kompetenzentzug zweimal „degradiert“ worden. Zuletzt trug sie als Dezernentin nur noch Verantwortung für die Bereiche Recht, Bürgerangelegenheiten, Sicherheit und Ordnung sowie Feuerwehr.

Anja Franke war in der kreisfreien Großstadt Mülheim (173.000 Einwohner) eine von fünf Beigeordneten und als solche auch Mitglied des CDU-Kreisvorstands. Ihre Stelle wird nicht neu besetzt. Der Stadtrat beschloss, künftig mit vier Beigeordneten an der Verwaltungsspitze auszukommen. Personalkosten lassen sich indes für die Stadt bei vorzeitiger Amtsenthebung zunächst nicht einsparen. Sie laufen vorläufig weiter. Die abgewählte Ex-Beigeordnete wird bis zum Ende ihrer regulären Amtszeit, für die sie als Wahlbeamtin ursprünglich berufen worden war (acht Jahre), Anspruch auf Weiterzahlung ihrer Bezüge haben.

Nach der Kommunalwahl im September 2025 war Mülheim in die Schlagzeilen geraten, als  der OB nur mit ganz knapper Mehrheit und erst nach Wiederholung der Stimmen-Auszählung seine Haut im Amt retten konnte und sich dadurch eine nochmalige Amtszeit an der Spitze des Rathauses sicherte.

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