Seit sechs Monaten gilt in NRW ein neues Glücksspielrecht. Ziel ist ein besserer Schutz vor den Gefahren der Spielsucht. So beinhaltet die neue Rechtslage eine Mindestabstandsklausel zu sensiblen Bereichen von Kindern und Jugendlichen sowie gegenüber anderen Spielhallen. Sie trifft aber auch einschneidende Regelungen für die Öffnungszeiten von Automaten-Spielhallen.
Werden die Vorgaben der neuen Spielhallenverordnung in Hilden eingehalten? Darüber verlangt die BA nun Auskunft von der Verwaltung. Von besonderem Interesse: die neue Öffnungszeitenregelung, wonach nachts zwischen ein und sechs Uhr eine Sperrzeit für „Casinos“ gilt.
Die BA setzt große Hoffnungen in das verschärfte Glücksspielrecht, da Hilden weit und breit über das dichteste Spielautomatennetz verfügt und als Zockerparadies gilt – trotz Spielstättenkonzept.
http://buergeraktionhilden.de/gehts-den-spielhallen-an-den-kragen/ – 26.07.2017
http://buergeraktionhilden.de/buergeraktion-zum-gluecksspielstaatsvertrag/ – 16.08.2017