Antrag
zur Ratssitzung am 19. September 2012
Der Rat der Stadt Hilden möge beschließen:
„Zur Unterrichtung der Einwohner/innen über die vom Rat der Stadt beabsichtigte Bebauung des Grundstücks der ehemaligen Albert- Schweitzer Schule beschließt der Rat gemäß § 8 der Hauptsatzung die Durchführung einer Einwohnerversammlung im Süden der Stadt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, gemäß § 8 Abs. 2 der Hauptsatzung Zeit und Ort der Versammlung festzulegen und alle Einwohner/innen durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen.“
Begründung:
Die Hauptsatzung bestimmt, dass der Rat die Einwohner/innen über allgemein bedeutsame Angelegenheiten der Stadt unterrichtet.
Demnach soll eine Einwohner/innen-Versammlung stattfinden, wenn es sich um Vorhaben handelt, die die strukturelle Entwicklung der Stadt unmittelbar und nachhaltig beeinflussen oder die mit erheblichen Auswirkungen für eine Vielzahl von Einwohnerinnen und Einwohnern verbunden sind. Hiermit sollte den Bürgern Gelegenheit gegeben werden, das Bauprojekt mit den Ratsmitgliedern zu erörtern.
Ludger Reffgen
Fraktionsvorsitzender der Bürgeraktion/ CDf