Seit einigen Wochen ist an der Schwanenstraße eine Behelfsbrücke über die Itter installiert, die es dem Schwerlastverkehr im Zuge eines privaten Bauprojekts ermöglichen soll, die dortige Baustelle anzufahren.
In diesem Zusammenhang erreichen die unterzeichnenden Fraktionen immer wieder Beschwerden von Autofahrern, die beanstanden, beim Befahren der Brücke in den Rampenbereichen an den Übergängen zur Straßendecke mit ihrem Fahrzeug partiell aufzusetzen. Dabei, so wird berichtet, käme es zu Beschädigungen an den PKW. Schleifspuren am Asphaltbelag der Rampen deuten auf diverse Vorkommnisse dieser Art (s. auch beigefügte Fotos). Ergänzend muss noch berücksichtigt werden, dass aufsetzende Fahrzeugschürzen und -stoßstangen, soweit es sich um Kunststoffteile handelt, an der Straßendecke keine nennenswerten Spuren hinterlassen, hingegen ihrerseits jedoch stark beschädigt werden.
Wir nehmen die wiederholten Beschwerden zum Anlass für folgende Anfrage:
1. Ist es der Verwaltung möglich, die Behelfsbrücke unter dem Gesichtspunkt obiger Schilderung zu überprüfen?
2. Kann die Verwaltung veranlassen, die Rampen der Brücke dahingehend zu optimieren, dass ein Aufsetzen herkömmlicher Fahrzeuge in Standard-Ausstattung (nicht tiefer gelegt) vermieden wird?
08. Sept. 2014
Für die anfragenden Fraktionen
gez. Angelika Urban
gez. Ludger Reffgen
gez. Marion Buschmann
gez. Rudolf Joseph