Antrag zur Tagesordnung der Ratssitzung am 21.03.2012
Grundsatzbeschluss zur Ergänzung des Haushaltsverfahrens
Der Rat möge nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss beschließen:
1. Ab dem Haushalt 2013 fasst der Rat vor Beginn der Haushaltsanmeldungen der Stadtverwaltung einen „Eckwertebeschluss“.
2. In dem Eckwertebeschluss legt der Rat für die 17 Produktbereiche und die Produktgruppen Budget-Obergrenzen fest, die der Stadtverwaltung für Anmeldungen für den Haushaltsentwurf zur Verfügung stehen.
3. Über die im Eckwertebeschluss festgesetzten Budget-Obergrenzen hinausgehende Anmeldungen sind ausführlich und haushaltsstellenscharf von der Stadtverwaltung zu begründen.
4. Der Eckwertebeschluss orientiert sich:
a) an dem noch zu entwickelnden Leitbild für die Stadt Hilden und den damit verbundenen Zielen und Wirkungen („Wirkungsorientierter Haushalt“)
b) an den zur Verfügung stehenden Erträgen in der Finanzplanung des Konzerns „Stadt Hilden“ (Kernhaushalt und Beteiligungen)
c) an der Struktur von pflichtigen, teilpflichtigen und freiwilligen Ausgaben
5. Die Stadtverwaltung bereitet den Eckwertebeschluss vor und leitet dem Rat einen Beschlussentwurf zu.
Begründung:
Um bereits rechtzeitig vor den Haushaltsanmeldungen der Stadtverwaltung politische Schwerpunkte im Haushalt setzen zu können, ist eine Veränderung bzw. Ergänzung des traditionellen Haushaltsverfahrens durch Einführung von Eckwertebeschlüssen notwendig.