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Grundsatzbeschluss zum Haushalt

By 21. März 2012Anträge / Anfragen

Antrag zur Tagesordnung der Ratssitzung am 21.03.2012

Grundsatzbeschluss zur Ergänzung des Haushaltsverfahrens

Der Rat möge nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss beschließen:                                                                              

1. Ab dem Haushalt 2013 fasst der Rat vor Beginn der Haushaltsanmel­dungen der Stadtverwaltung einen „Eckwertebeschluss“.

2. In dem Eckwertebeschluss legt der Rat für die 17 Produktbereiche und die Produktgruppen Budget-Obergrenzen fest, die der Stadtverwal­tung für Anmeldungen für den Haushaltsentwurf zur Verfügung ste­hen.

3. Über die im Eckwertebeschluss festgesetzten Budget-Obergrenzen hinausgehende Anmeldungen sind ausführlich und haushaltsstellen­scharf von der Stadtverwaltung zu begründen. 

4. Der Eckwertebeschluss orientiert sich:

a)      an dem noch zu entwickelnden Leitbild für die Stadt Hilden und den damit verbundenen Zielen und Wirkun­gen („Wirkungs­orien­tierter Haus­halt“)

b)      an den zur Verfügung stehenden Erträgen in der Finanz­pla­nung des Konzerns „Stadt Hilden“ (Kernhaushalt und Be­teili­gun­gen)

c)       an der Struktur von pflichtigen, teilpflichtigen und frei­­wil­ligen Ausgaben

5. Die Stadtverwaltung bereitet den Eckwertebeschluss vor und leitet dem Rat einen Beschlussentwurf zu.

Begründung:

Um bereits rechtzeitig vor den Haushaltsanmeldungen der Stadtverwaltung politische Schwerpunkte im Haushalt setzen zu können, ist eine Veränderung bzw. Ergänzung des traditionellen Haushaltsverfahrens durch Einführung von Eckwertebeschlüssen notwendig.

 

 

 

 

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