Anfrage
zur Ratssitzung am 31. Oktober 2012
Nutzungsrecht Ellen- Wiederhold- Platz
Anlässlich einer von unserer Fraktion wahrgenommen Akteneinsicht in Sachen Nutzung Ellen-Wiederhold-Platz mussten wir Folgendes feststellen:
Vor zwei Jahren hat die Stadt Hilden, vertreten durch den Bürgermeister, Horst Thiele, und den Ersten Beigeordneten, Norbert Danscheidt, mit Herrn Manfred Kluth einen Nutzungsvertrag über alle wesentlichen Flächen des Ellen-Wiederhold-Platzes abgeschlossen. Nach diesem Vertrag, der keinerlei Gegenleistungen von Herrn Kluth vorsieht, ist Herr Kluth auf Lebenszeit berechtigt, den Ellen-Wiederhold-Platz für seine gastronomischen Zwecke exklusiv zu nutzen. Einzige Ausnahme davon sind städtische Veranstaltungen, die die Stadt rechtzeitig vorher bei Herrn Kluth anmelden muss.
Kündbar ist diese Vereinbarung nur durch Herrn Kluth. Die Stadt hat kein Kündigungsrecht.
Damit wird für alle Zeiten die alleinige Nutzung dieser städtischen Immobilie ausschließlich auf Herrn Kluth übertragen. Mitbewerber welcher Art auch immer werden dauerhaft von der Nutzung dieses öffentlichen Platzes, der mit öffentlichen Geldern hergestellt wurde, ausgeschlossen.
In diesem Zusammenhang fragt die Fraktion BÜRGERAKTION die Verwaltung:
- Halten Sie die dauerhafte, entschädigungslose Weggabe öffentlichen Besitzes für ein Geschäft der laufenden Verwaltung? Warum wurden die zuständigen politischen Gremien nicht um Zustimmung ersucht?
- Aufgrund welcher Entscheidungsparameter wurde dieser für die Stadt höchst nachteilige und den Wettbewerb beschränkende Vertrag geschlossen?
Unterschrift
gez. Dr. Peter Schnatenberg, Ratsmitglied
31. Oktober 2012