Am Sonntag stellt die Stadt Hilden die Signale auf Kunst.
Zu der am Sonntag beginnenden Ausstellung „Städtischer Kunstbesitz“ erklärt Ratsmitglied Ludger
Reffgen (BA), zugleich Kulturausschussvorsitzender der Stadt Hilden:
„Wenn am Sonntag die Stadt ihr Kunstdepot öffnet und eine Kollektion aus ihre Kunstsammlung
der Öffentlichkeit präsentiert, bedeutet dies ein Novum für die in Hilden an Kultur Interessierten.
Denn zum einen wird bei der Aktion überwiegend zeitgenössische Kunst gezeigt, die der
Öffentlichkeit ansonsten nicht zugänglich ist. Zum anderen, ebenfalls ungewöhnlich, laden gleich
zwei Veranstaltungsorte parallel zum Besuch ein: Der Kunstraum im Gewerbepark-Süd und die
Städtische Galerie im Bürgerhaus, die damit einmal in besonderer Weise ihrem Namen alle Ehre
machen darf.
Die Ausstellung geht auf eine Initiative zurück, die ich mit einem Antrag vor fast zwei Jahren
ergriffen habe und der sich der Kulturausschuss damals angeschlossen hat. Darin hieß es, die
Stadt möge die von ihr im Laufe der Jahre erworbenen Kunstwerke im Rahmen einer Ausstellung
‚Hildener Kunstbesitz‘ der Öffentlichkeit zugänglich machen.
Hintergrund und Motivation bildeten die jährlichen finanziellen Aufwendungen im städtischen
Haushalt für den Ankauf von Werken bildender Kunst. Keine Riesenbeträge für Kunst- und
Künstlerförderung. Aber immerhin Steuergelder, mit denen die Bürgerinnen und Bürger an der im
Laufe vieler Jahre zusammengetragenen Sammlung von über 700 Exponaten Eigentümerrechte
erworben haben.
Deshalb war die Forderung, die Werke zu zeigen, eigentlich überfällig. Städtische Kunst muss der
Öffentlichkeit zugänglich bleiben und darf nicht dauerhaft in Depots verschwinden. Schließlich ist
es ja keine Raubkunst, sondern alles wurde rechtmäßig erworben.
Dennoch könnte es für Liebhaber interessante Entdeckungen geben, wenn Hilden ab Sonntag für
einen Monat einen Einblick in seine Artothek gewährt und einen Querschnitt aus der Sammlung
zeigt. Ich hoffe, dass die Hildener mit einem regen Interesse auf die Präsentation reagieren. Und
damit – vielleicht mit zeitlichem Abstand – möglicherweise sogar eine ‚Zugabe‘ zum Beispiel in Form
eines anderen, thematisch konzipierten Ausschnitts aus der Kollektion des städtischen
Kunstbesitzes herausfordern.“