Wenn Banken gelegentlich auf einer Rankingliste erscheinen, ist daran heutzutage eigentlich nichts Ungewöhnliches. Kreditkonditionen, Kontogebühren, Servicefreundlichkeit und manchmal sogar Guthabenzinsen spielen dabei eine Rolle.
Als vor ein paar Wochen die hiesige Sparkasse bei einem landesweiten Vergleich auf einem vorderen Listenplatz genannt wurde, war man geneigt, spontan ein wenig heimatlichen Stolz zu entwickeln. Doch der Anflug von Lokalpatriotismus verflüchtigte sich sogleich wieder, als klar wurde, um was es ging. Das örtliche Geldinstitut zählte zu den wenigen Sparkassen im Land, die noch immer nicht der gesetzlichen Vorgabe nachkommen, die Bezüge ihrer Vorstandsmitglieder offen zu legen. – Kaum hitverdächtig. Zu unrühmlich, um kollektive Freude entstehen zu lassen.
Im Gegenteil: Eine Sparkasse, die auf diesem Wege Schlagzeilen macht, stärkt nicht das Vertrauen ihrer Kunden, erweist auch der Region keinen guten Dienst. Jetzt, gut zwei Wochen später und nach dem gewissen medialen Druck hat der Vorstand der Sparkasse Hilden-Ratingen-Velbert (HRV) angekündigt, künftig – nächstes Jahr – dem so genannten Transparenzgesetz entsprechen zu wollen und seine Bezüge zu veröffentlichen.
Das späte Einlenken war mehr als überfällig. Das Transparenzgesetz verpflichtet alle Unternehmen, die überwiegend der öffentlichen Hand unterstehen, also auch alle 105 NRW-Sparkassen, seit 2010 die Vorstandsgehälter offen und individuell auszuweisen. Dieser seit 2009 bestehenden gesetzlichen Vorgabe hatten sich die HRV-Vorstände neben sieben weiteren Sparkassen im Land bisher massiv verweigert. Das hatte im vergangenen Monat sogar den Landesfinanzminister auf den Plan gerufen.
Wer im öffentlich-rechtlichen Bereich tätig ist, muss es sich gefallen lassen, stärker durchleuchtet zu werden als in der Privatwirtschaft. Dass der Vorstand nun Mitte kommenden Jahres mit der Vorlage des Geschäftsberichts dieser Verpflichtung nachkommen will, ist dennoch keine Glanzleistung. Dass er die Ankündigung obendrein erneut lautstark mit Bedenken gegen die Verfassungskonformität verknüpft, erinnert an ein trotziges Kind, das sich einer Verhaltensregel nur unter lautem Türschlagen beugt. Schlussendlich scheinen die Herrschaften sich nicht besserer Einsicht sondern der Erkenntnis zu unterwerfen, sich fortan einen Platz auf der Hitliste der Peinlichkeit ersparen zu wollen.
Eine völlig überflüssige Aktion, zumal für Verfassungsbedenken der Rechtsweg offen steht und der Kurswert der angekündigten Veröffentlichung – verhaltensbedingt – extrem in die Höhe getrieben wird.
Wer nichts zu verbergen hat, … für den hat der Volksmund eine Lösung!