Gegenüber der „Rheinischen Post“ antwortet Hildens Kämmerer auf die Frage „Sind diese nun beschlossenen Hebesätze kostenneutral für die Stadt im Vergleich zu den ‚alten‘, gesplitteten Sätzen?“ mit einem knappen „Ja“ (RP vom 25.04.2025).
Nicht nur die Frage, auch die auffällig kurze Antwort lassen Mieter wie Eigentümer irritiert mit der Unklarheit zurück: Was meint „kostenneutral“ in diesem Zusammenhang? Die Erhebung von Steuern ist, abgesehen von Kosten für das Porto zum Versand der Steuerbescheide und Ähnlichem, in der Regel immer „kostenneutral“. Sollte mit dem Begriff allerdings eher die Aufkommensneutralität gemeint sein, muss der Antwort des Kämmerers widersprochen werden. Denn aufkommensneutral gegenüber früher ist die von der Stadt auf Basis der neuen Hebesätze kassierte Grundsteuer keineswegs.
Abstimmungsverhalten der CDU kostet die Hildener Bürger 800.000 Euro mehr
Früher – als Bezugsjahr gilt 2024, das Jahr vor Inkrafttreten der Steuerreform – nahm die Stadt nach Angaben der Kämmerei 15,5 Millionen Euro ein. Bei dem jetzt vom Rat mehrheitlich beschlossenen Hebesatz summieren sich die erwarteten Grundsteuer-Einnahmen auf rund 16,3 Mio. Euro. Sie liegen damit rund 800.000 Euro über dem Ergebnis von vor zwei Jahren, das entspricht einer fünfprozentigen Steigerung. Die Stadt gönnt sich also, salopp ausgedrückt, einen zusätzlichen „Schluck aus der Pulle“.
Die Ratsfraktion Bürgeraktion|Piraten hatte versucht, mit ihrem Vorschlag zur Höhe eines einheitlichen Grundsteuer-Hebesatzes eine Punktlandung zum Jahresergebnis von 2024 hinzubekommen. Auch die Grünen hatten sich im Rat in etwa daran orientiert. Mit den Stiimmen der CDU hätte der Vorschlag problemlos mehrheitsfähig werden können. Er scheiterte jedoch, weil sich die CDU gemeinsam mit der SPD und den Linken für höhere Steuern entschied.
„Das Ziel, Wohngrundstücke zu entlasten, dürfen wir nicht aus dem Blick verlieren.“
Allgemein bedauert das Fraktionsbündnis Bürgeraktion|Piraten, dass die Verwaltung nicht wie von der Ratsfraktion vorgeschlagen beauftragt wurde, frühestmöglich ein rechtssicheres Modell für differenzierte Hebesätze zu erarbeiten, das insbesondere zwischen Wohn-, gewerblich und gemischt genutzten Grundstücken unterscheidet. Fraktionschef Ludger Reffgen: „Vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte sind zentrale rechtliche Fragen zur Ausgestaltung der Grundsteuer noch ungeklärt.“ Das mit der Revision der Entscheidungen befasste Berufungsgericht, das OVG Münster, habe bei der Jahrespressekonferenz angekündigt, noch 2026 im Grundsteuer-Streit in NRW zu entscheiden. Reffgen: „Wenn allerdings feststeht, wie differenzierte Hebesätze rechtssicher ausgestaltet werden können, sollten wir schnellstmöglich dahin zurückkehren. Das Ziel, durch differenzierte Hebesätze insbesondere Wohngrundstücke zu entlasten, dürfen wir nicht aus dem Blick verlieren.“
Leider sei die Mehrheit des Stadtrats diesem klaren Vorschlag hin zu einer ausgewogenen und rechtssicheren Grundsteuerpolitik nicht gefolgt. Alleine dieser Punkt habe seiner Fraktion schon ausgereicht, so Reffgen, dem Haushalt nicht zuzustimmen.
Grundsteuer: „Rechtssicher entscheiden und auf ‚Beifang‘ verzichten“