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Abriss Schwanenstraße 16: Bauherr scherte sich nicht um Auflagen – Bauaufsicht ahnungslos

By 29. August 2017August 30th, 2017Allgemein

 

Im Juli hatte die BA-Fraktion einen Fragen-Katalog zum überraschenden Gebäudeabriss der früheren Bäckerei Look an die Verwaltung gerichtet. Zu den jetzt vorliegenden Antworten aus dem Rathaus erklärt der Fraktionsvorsitzende der Bürgeraktion, Ludger Reffgen:

„Die von der Verwaltung vorgelegten Antworten machen zweierlei deutlich.

Erstens:

  • Der Bauherr hat sich um Auflagen der Genehmigung nicht geschert.
  • Angesichts des Ergebnisses ist von einer unsachgemäßen Ausführung des Abbruchs auszugehen.
  • Eine Information über Probleme durch den Bauherrn erfolgte nicht.

Die zweite Erkenntnis: Die Bauaufsichtsbehörde stellte sich dem Treiben auf der Baustelle nicht entgegen. Wie auch? Die ‚Bauaufsicht‘ war über die Vorgänge auf der Baustelle gar nicht orientiert. Aber das war nicht etwa zufällig oder ausnahmsweise so, sondern scheint der Normalzustand zu sein.

Offenbar reicht es, seitens des Bauherrn dem Amt irgendetwas zu versprechen, nachgehalten wird das eh nicht.

Aufmerksame Bürger hatten das Bauamt informiert, als ihnen die Sache komisch vorkam, weil der Pressebericht zu den Bauplänen und die Wirklichkeit auf der Baustelle im Widerspruch standen. Erst danach hat die Bauaufsichtsbehörde mit einem Ortstermin ‚direkt reagiert‘. Da aber war von der Fassade kaum mehr als Ruinen und ein Schutthaufen übrig.

Bizarre Realität der Bauaufsicht: „Da die Probleme nicht mitgeteilt wurden …, konnten keine … Forderungen … angeordnet werden.“

In den Antworten gibt das Bauamt zu, zuvor nichts mitbekommen zu haben. Bizarre Realität: ‚Da die Probleme nicht mitgeteilt wurden und nicht bekannt waren, konnten keine entsprechenden Forderungen an das weitere Vorgehen vor Ort seitens der Bauaufsicht angeordnet werden.‘ Die Zuständigen interessierte das offenbar wenig. Stattdessen der vorsorgliche, resignative Hinweis auf fehlende gesetzliche Vorgaben. ‚Baukontrollen während einer Abbruchabnahme sind vom Gesetzgeber nicht gefordert.‘ Na und? Das Baugesetzbuch schließt aber auch nicht etwas mehr Engagement aus.

Eine Frage, die sich aufdrängt: Wie oft kommt so etwas vor, und könnte das in Hilden gar ein Geschäftsmodell sein? Immerhin ist das nicht die erste Fassade, die unter der ‚Last der Auflagen‘ zusammenbricht.

Und noch eins ist auffällig: Wann immer die Verwaltung nach ihrer Verantwortung gefragt wird, weisen ihre Sprecher routiniert auf andere: Eigentlich konnte man immer nichts machen. Das wird von anderen Bauakteuren sicherlich auch aufmerksam zur Kenntnis genommen.“

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