Skip to main content

Antrag in der Sitzung des Schul- und Sportausschusses am 11.02.2015, TOP 4

By 12. Februar 2015Anträge / Anfragen

 

zur Festsetzung der Elternbeiträge für die „Offene Ganztagsgrundschule“ (OGS) und die „Verlässliche Grundschule 8-1“ (VGS)

Zur Vermeidung unverhältnismäßiger sozialer Härtefälle beantragt die Bürgeraktion, den Schwellenwert von 25.000 Euro bei der Berechnung des Elternbeitrags gegenüber der bisherigen Regelung nicht zu verändern.

Begründung:

Die in der Sitzungsvorlage vorgeschlagenen Erhöhungen der Elternbeiträge sind begründet und vertretbar, soweit sie mit Leistungsverbesserungen einhergehen. Grundsätzliche Veränderungen der Berechnungsgrundlage, wie das Abstufen der Freigrenze auf 20.000 Euro, bringen die Anpassung in eine soziale Schieflage und sind nicht erforderlich.

Sabine Kittel

Ratsmitglied

Leave a Reply

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner