Mit einer umfangreichen Stellungnahme hat die Stadtverwaltung auf die Anfrage der Bürgeraktion zum Glücksspielstaatsvertrag geantwortet. „Geht’s den Spielotheken an den Kragen?“ hatte die BA darin sinngemäß gefragt. Hintergrund sind neue rechtliche Vorschriften, die ab 1. Dezember gelten und den Wildwuchs bei Spielhallen beschränken sollen.
In Hilden gibt es zur Zeit 24 Spielhallenkonzessionen mit 288 Geldspielgeräten. Das Angebot verteilt sich auf acht Standorte. Das geht aus einer Stellungnahme des Ordnungsamts hervor. Damit erreicht die Stadt bei der Relation Spielgerät zur Bevölkerung einen oberen Wert. Auf etwa 200 Einwohner kommt danach ein Spielautomat. Das ist deutlich mehr als in Düsseldorf und ungefähr doppelt so viel wie im Landesdurchschnitt. Zum Vergleich: In NRW liegt das Verhältnis landesweit bei 1 zu 394, in der Landeshauptstadt bei 1 zu 270.
In ausführlichen Erläuterungen zeichnet die Verwaltung ein eher dusteres Bild hinsichtlich der Möglichkeiten, die der Glücksspielstaatsvertrag den Städten nach Auslaufen einer Übergangsfrist zum 30. November einräumt. Zwar enden zu dem Termin alle bestehenden Konzessionen und müssen nach neuem Recht neu beantragt werden. Jedoch befürchtet die Verwaltung, Härtefallregelungen für Bestandsbetriebe könnten das eigentliche Ziel, die Anzahl der Standorte und die Geldspielgeräte in Spielhallen spürbar zu reduzieren, zunichte machen. Im Übrigen wird vom Rathaus ein ganzer Katalog von Hinderungsgründen aufgelistet, der geeignet ist, jede Hoffnung auf eine künftig restriktivere Handhabung zur Genehmigung von Spielstätten und Konzessionen im Keim zu ersticken.
Für die Bürgeraktion gibt sich Fraktionschef Ludger Reffgen mit der Darstellung nicht zufrieden. Dahinter verberge sich, „unschwer zu erkennen, die Fortsetzung des Status Quo“. „Ich gehe ohnehin davon aus, dass sich die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen auf langjährige Verfahren vor den Verwaltungsgerichten und dem Oberverwaltungsgericht einstellen müssen, die möglicherweise aufgrund der Vielzahl der zu erwartenden Verfahren nicht vor Ende des Glücksspielstaatsvertrags (30.06.2021) abschließend entschieden sein könnten“, heißt es in dem von der Bürgermeisterin unterzeichneten Schreiben. So viel zur Frage, ob die Verwaltung die Einhaltung der neuen Rechtsvorschriften spätestens zum 1. Dezember diesen Jahres in Hilden prinzipiell gewährleistet sieht.
Nach Einschätzung vieler Beobachter habe das Ordnungsamt in der Vergangenheit gegenüber Spielhallen-Betreibern auffällig lasch reagiert, sagt Reffgen zur bisherigen Praxis in Hilden. „Das muss ein Ende haben. Deshalb wird es in den nächsten Wochen darum gehen, ihnen nicht wieder nach dem Mund zu reden.“
Schlupflöcher im neuen Gesetz?
Natürlich müsse sich noch zeigen, wie engmaschig das Gesetz tatsächlich gestrickt sei. Aber im Vorhinein sich schon geschlagen zu geben und rechtlichen Auseinandersetzungen aus dem Weg zu gehen, hält Reffgen für das falsche Signal gegenüber einer mit harten Bandagen kämpfenden Branche. Während zum Beispiel Düsseldorf dabei sei, „die Vorgaben der neuen Rechtslage in Pläne umzusetzen“ (RP vom 27.07.2017) und auch Spielhallen-Schließungen vorzubereiten, äußere sich die hiesige Verwaltung sehr zögerlich und berufe sich dabei auf Rechtsunsicherheiten.
Dass zunächst einmal Ende November alle Konzessionen – auch die angesichts des laufenden Korruptionsverfahrens fragwürdig zustande gekommenen – auslaufen, sieht der Fraktionsvorsitzende als Chance. „Wir sollten versuchen, auf der Grundlage des Glücksspielsstaatsvertrags Fortschritte zu machen, anstatt angesichts der Gefahr gerichtlicher Verfahren einzuknicken.
Die Ratsfraktion der Bürgeraktion erwartet in der Frage bis Ende des Jahres einen umfassenden Tätigkeitsbericht der Verwaltung. „Wir werden die Bürgermeisterin bitten, das Thema im Dezember im Stadtrat auf die Tagesordnung zu setzen.“
http://dev.buergeraktionhilden.de/gehts-den-spielhallen-an-den-kragen/ – 26.07.2017
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