Sie sind und bleiben ein Ärgernis, vor allem in der Fußgängerzone. Warum die derzeitige Zuständigkeitsregelung zwischen Polizei und Ordnungsamt das Problem nicht löst, sondern von E-Rollerfahrern als Freibrief für rechtswidriges Verhalten zu verstehen ist.

 

Nicht, dass es sie bei anderen Fahrzeugen nicht gäbe. Aber abgesehen davon, dass sie sich hochgradig selbst gefährden, sind sie in besonderem Maße schwächeren Verkehrsteilnehmern ein ständiger Dorn im Auge. Die Rede ist von E-Scooter-Fahrern, die im jugendlichen Leichtsinn meinen, sich über jegliche Verkehrsregeln hinwegsetzen zu können und im Schutze ihrer schnellen, wendigen Gefährte den Straßenverkehr als rechtsfreien Raum beanspruchen zu dürfen.

Das Problem stellt in der öffentlichen Wahrnehmung ein alltägliches Ärgernis dar. Und nicht nur das: Viele Fußgänger empfinden die E-Roller als Sicherheitsrisiko. Der Eindruck, niemand würde sich dafür interessieren, wäre indes falsch. Die BA/Piraten-Fraktion hat das Problem erst unlängst im Arbeitskreis Sicherheit und Ordnungspartnerschaften angesprochen, verbunden mit der Frage an Ordnungsamt und Polizei, wie die daraus resultierende Aufgabe zu bewältigen sei.

Die „Wir-sind-nicht-zuständig“-Formel hilft nicht weiter

Um es vorwegzunehmen  – mit unbefriedigendem Ergebnis. Beide Institutionen verweisen zunächst auf klar geregelte Zuständigkeiten: Alles, was sich im Verkehr bewegt, obliegt der Polizei. Um den sogenannten „ruhenden Verkehr“ kümmert sich das Ordnungsamt. Soweit die Theorie und die Rechtslage. Damit ist aber auch gleichzeitig der Kern des Dilemmas ausgemacht. Denn praktisch bedeutet das: Wo nach den Regeln kein Verkehr existiert, da er rechtlich nicht zulässig ist, kontrolliert die Polizei folglich auch so gut wie nicht. Zum Vergleich: Die Polizei legt sich ja auch im Wald nicht auf die Lauer, um ein Fahrzeug zu erwischen.

Solange das Ordnungsamt mit Verweis auf die Rechtslage sich nicht dafür zuständig sieht, in der Fußgängerzone Verkehr zu unterbinden – das gilt übrigens auch für Radfahrer – und diesen Bereich in den ausgewiesenen Zeiten als verkehrsfreie Zone zu sichern, wird sich folglich nichts ändern. Das wechselseitige Spiel mit der Formel ‚Wir sind nicht zuständig‘ hilft nicht weiter. Für E-Scooter-Fahrer ist jedenfalls bei der derzeitigen Aufgabenverteilung das Risiko, bei regelwidrigem Fahren in der Fußgängerzone erwischt zu werden, fast gleich Null: Das Ordnungsamt greift nicht ein. Und einen Polizisten im fußläufigen Bereich der Innenstadt zu treffen, kommt höchst selten vor.

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