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Gestaltungsrichtlinien Ellen- Wiederhold- Platz

Antrag zur Ratssitzung am 4. Juli 2012

 

 

Gestaltungsrichtlinien für den Ellen-Wiederhold-Platz

 

Der Rat der Stadt möge beschließen:

 

„Der Bürgermeister wird beauftragt, zum Schutz des Platzcharakters für den Bereich des Ellen-Wiederhold-Platzes Gestaltungsrichtlinien für die Platzmöblierung zu erarbeiten. Das Regelwerk ist dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung vorzulegen.“

 Begründung

 Die Stadt Hilden hat mit hohem Aufwand (1,9 Mio. Euro) den Ellen-Wiederhold-Platz neu gestaltet. Der Platz wurde nach Fertigstellung 2011 den Bürgern übergeben. Er gibt einen wesentlichen Impuls für die Aufwertung der Innenstadt.

 Die Neugestaltung des zentralen Platzraums war auf einen attraktiven Aufenthaltsbereich orientiert, der die örtliche Spezifik zwischen Alt- und Neubebauung einschließlich des z. T. denkmalgeschützten Gebäudeensembles von Bürgerhaus und Altem Meldeamt spiegelt. Im Ergebnis hat die Freiraumplanung den Platz bewusst von überflüssigen Elementen befreit und durch Reduzierung von Form und Material einen homogenen und ruhigen Ausdruck erzielt.

Diese attraktive städtebauliche Gestaltung gilt es vor einem störenden Gestaltungsdurcheinander insbesondere bei der Möblierung zu schützen. Die Möblierung des öffentlichen Raums ist ein wesentliches Gestaltungsmerkmal und bedeutsam bei der Frage, ob ein Bereich ästhetisch wahrgenommen wird.

Deshalb muss es Ziel sein, bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen die Gestaltung und die Gegebenheiten des Platzes zu schützen. So sollte die Möblierung der Außengastronomie mit dem Erscheinungsbild des Platzes harmonieren und die Funktionalität der öffentlichen Ruhezonen gesichert sein.

Dazu sind Gestaltungsrichtlinien zu entwickeln, die es ermöglichen, Anträge auf Sondernutzungen des öffentlichen Platzes auch unter gestalterischen Gesichtspunkten zu begleiten und zu bearbeiten. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, den Nutzern aufzuzeigen, dass sie einen wertvollen Beitrag zur Gestaltung leisten können. Die Richtlinien sollten auch eine Sensibilisierung bewirken und für den Grundkonsens werben, dass eine gute Gestaltung allen zugute kommt.

Insbesondere der hohe Investitionsaufwand, den die Stadt vertreten durch den Rat bei der Herrichtung des Platzes betrieben hat, rechtfertigt es, als Eigentümer Einfluss auf die Gestaltung der Möblierung nehmen. Denn auch die ansässigen Gastronomiebetriebe profitieren von einem attraktiven Platz.

 

gez. Ludger Reffgen                                                                  

Ratsmitglied

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