Der Rat hat in seiner letzten Sitzung die Entscheidung, in welchem Umfang die Stadt künftig eine ihrer Haupt-Einnahmequellen, das Erheben der Grundsteuer, in Hilden in Anspruch nehmen kann, vertagt.
Mit der Vertagung entledigte sich die Ratsmehrheit (CDU, SPD, Grüne) fürs Erste der unangenehmen Aufgabe, in der Frage Farbe bekennen zu müssen. Eine Begründung gab es nicht. Nicht einmal eine hausinterne Beratung wollte die nach „Weg-vom-Tisch“ trachtende CDU zulassen.
Weder der Bürgermeister noch sein Kämmerer griffen ein.
Aber wie geht es weiter? Sind die Probleme damit zwar vielleicht nicht gelöst, aber doch zumindest einstweilen vom Tisch und außer Sichtweite gebracht? Hätte nicht die Verwaltung ein vehementes Interesse an einer Ratsentscheidung haben müssen, um handlungsfähig zu sein? Die Ratsfraktion Bürgeraktion|Piraten hat versucht, den Folgen nachzugehen und dem Bürgermeister Fragen zu den wirtschaftlichen Auswirkungen und den rechtlichen Konsequenzen vorgelegt.
Unsere Anfrage veröffentlichen wir hier im Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Kämmerer,
in der Ratssitzung vom vergangenen Mittwoch, 04.02.2026, wurde die von Ihnen als Beratungspunkt auf der Tagesordnung vorgesehene Entscheidung zur Grundsteuerhebesatzung für das laufende Jahr auf Anregung der CDU-Fraktion durch Mehrheitsbeschluss vertagt. Obgleich wir angesichts der Zusammenhänge unterstellen möchten, dass es in der Sache für eine wegweisende Entscheidung aus Ihrer Sicht zum gegenwärtigen Zeitpunkt durchaus gute Gründe gab – warum hätten Sie ansonsten das Thema auf der Tagesordnung dieser Ratssitzung platzieren sollen? –, haben Sie zu der Vertagungsabsicht in der Sitzung keinerlei Stellung bezogen. Umso mehr hat der Vorgang bei uns Fragen nach den fiskalischen, haushaltspolitischen und rechtlichen Konsequenzen ausgelöst.
Aufgrund einer erstinstanzlichen Rechtsprechung durch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und der daraus entstandenen unklaren Rechtslage hatten Sie bereits Mitte Dezember entschieden, die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2026 vorläufig nicht zu versenden. Das dürfte zu Fehlbeträgen bei den städtischen Einnahmen (der Stadtkasse) und möglicherweise in der Folge zu Liquiditätsproblemen führen. Vor diesem Hintergrund wäre Ihr Bemühen, in Kooperation mit dem Rat tunlichst schnell mit einer modifizierten Grundsteuerhebesatzung für 2026 zu rechtssicheren Verhältnissen zu kommen, durchaus nachvollziehbar. Im Einzelnen stellen sich uns folgende Fragen, um deren Beantwortung wir bitten:
- Wird die Entscheidung zur Vertagung eines neuen Satzungsbeschlusses zu den Grundsteuerhebesätzen vom vergangenen Mittwoch Liquiditätsengpässe im städtischen Haushalt auslösen? Wenn ja, in welcher Höhe?
- Werden Sie zur Überbrückung Kassenkredite aufnehmen? Wenn ja, in welchen Umfang?
- Mit welchen zusätzlichen Kosten rechnen Sie diesbezüglich?
- Welche aktuellen Empfehlungen gibt es seitens des Städte- und Gemeindebunds zum rechtssicheren Umgang mit der Erhebung der Grundsteuer?
- Was empfiehlt der Landes-Finanzminister den nordrhein-westfälischen Städten und Gemeinden in dieser Angelegenheit?
Ergänzend möchten wir auf folgenden Sachverhalt hinweisen:
Solange eine neue Grundsteuerhebesatzung für das Jahr 2026 nicht beschlossen ist, bleiben nach unserem Verständnis die alten Hebesätze gültig. Wenn Sie also nun zur Quartalsfälligkeit 15. Februar die Steuerzahler nicht zur Zahlung der Grundsteuer heranziehen, handeln Sie unseres Erachtens ohne expliziten Ratsauftrag und nehmen möglicherweise einen Vermögensschaden in Kauf. Mit der von der CDU-Fraktion im Rat veranlassten Vertagung wurden Sie nämlich nicht ermächtigt, die Steuerzahler einstweilen nicht zur Zahlung heranzuziehen. Vor diesem Hintergrund bitten wir um rechtliche Prüfung, ob unter Gesichtspunkten der Schadensvermeidung Sie verpflichtet sein könnten, den in der Ratssitzung vom 04.02.2026 gefassten Vertagungsbeschluss zu beanstanden.
Zum Ergebnis Ihrer rechtlichen Beurteilung bitten wir um Ihre Stellungnahme.
Die Anfrage wurde am 11. Februar 2026 an den Bürgermeister gerichtet. Bis heute steht die Beantwortung aus.
- Streiflichter aus dem Rat – Keine Entscheidung: Grundsteuer weiter in der Schwebe