Skip to main content

Mobile Kommunikation: Brauchen Grundschulen WLAN?

Die Stadtverwaltung will im laufenden Jahr rund 57.000 Euro in den Aufbau neuer WLAN-(Drahtlos-)Netzwerke an Grundschulen stecken. Diese Investition mit der Nummer 101200048 im städtischen Haushalt soll Schülern der Klassen 1 – 4 den Einsatz von mobilen Computersystemen wie Notebooks und Tablets möglich machen. Natürlich mit pädagogischer Begleitung. Für die Bürgeraktion war dies Anlass, dem Rathaus einige kritische Fragen vorzulegen:
1.
Sind der Verwaltung die gesundheitlichen Risiken durch hochfrequente elektromagnetische Strahlung (HF-EMF) mobiler Kommunikationstechnologien insbesondere für Kinder und Jugendliche bekannt, die aufgrund ihres körperlichen Entwicklungsstadiums eine besonders gefährdete Nutzergruppe darstellen?
2.
Ist der Verwaltung das Projekt „FunkySchool“ bekannt, das die Bedenken von Wissenschaftlern, Medizinern und des Europarats aufgreift, die der Meinung sind, hochfrequente elektromagnetische Strahlung von Handys, WLAN, Tablets oder schnurlosen Telefonen könnte gesundheitsschädlich sein?
(Die Weltgesundheitsorganisation WHO hält Mobilfunkstrahlung für „möglicherweise krebserregend“; die weltweite Vereinigung kritischer Wissenschaftler „Bio-Initiative Working Group“ warnt vor unterschiedlichen, schweren Gesundheitsrisiken – vor allem mit Langzeitwirkungen.)
3.
Wie reagiert die Verwaltung auf die grundsätzliche Erkenntnis, dass zur Erreichung des Ziels „Medienmündigkeit“ unserer Kinder lediglich die kabelgebundene digitale Kommunikation erforderlich ist und nach Auffassung von Wissenschaftlern die Mobilität, die heute noch auf risikobehafteter Funkstrahlung beruht, so lange restriktiv gehandhabt werden sollte, bis risikoarme Alternativen in den Schulen zur Verfügung stehen?
4.
Ist der Verwaltung der internationale Ärzteappell – Freiburger Appell – geläufig, mit dem Ärzte feststellen, Mobilfunk gefährde die Gesundheit und Vorsorgemaßnahmen fordern?
5.
Wie versucht die Verwaltung der Verantwortung zur Unversehrtheit der schutzbefohlenen Kinder und Jugendlichen im Hinblick auf gesundheitsgefährdende Strahlenbelastung gerecht zu werden?
6.
Steht die Investition 101200048 im Einklang mit dieser Verantwortung?
Nach der Geschäftsordnung des Rates muss die Fachverwaltung diese Fragen jetzt binnen vier Wochen beantworten. Die Antworten werden wir an dieser Stelle veröffentlichen.

Join the discussion One Comment

Leave a Reply

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner