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Grundschulen: Entwicklungsplanung nicht rechtskonform?

By 15. Februar 2018Pressemitteilungen

 

Monatelang haben viele Mitwirkende an der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für die Hildener Grundschulen gearbeitet. Wie verläuft die Geburtenentwicklung in der Stadt? Mit wie vielen Erstklässlern ist in den nächsten Jahren an welcher Schule zu rechnen? Die Stadtverwaltung war bemüht, alle Erkenntnisse in eine Prognose einfließen zu lassen. 

Mit Eckpunkten und einschränkenden Rahmenbedingungen, die jetzt dem Schulausschuss für die weitere Planung vorgelegt wurden, sollte versucht werden, die unterschiedlichen Auswirkungen auf einzelne Grundschulen zu egalisieren. Was dabei offenbar übersehen wurde: Schulgesetze und Landesverfassung machen klare Vorgaben und regeln den Rechtsanspruch der Schüler und ihrer Eltern.

„Natürlich muss sich die Hildener Schulentwicklungsplanung in ihrer Normierung widerspruchsfrei zu den nordrhein-westfälischen Schulgesetzen verhalten“, stellt dazu die Bürgeraktion (BA) in einer Erklärung fest. Diesem Anspruch halte die dem Ausschuss vorgelegte Planung offenbar nicht stand.

Nach der Verfassung dürfen schutzwürdige konfessionelle Minderheitenrechte bei einer Planung nicht ausgeblendet werden. Im Klartext: Wer möchte, dass sein Kind an einer konfessionsgebundenen Schule unterrichtet wird, muss dazu die Möglichkeit bekommen. Dazu Sabine Kittel, für die BA-Fraktion Mitglied im Schulausschuss: „Wir brauchen unbedingte Rechtssicherheit für die Schulentwicklungsplanung. Im Zweifel müssen die Grundsätze für die vorgelegte Fortschreibung überarbeitet werden.“

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