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Sternenkinder: Bürgeraktion bedauert Beschluss zur Bestattungsgebühr

By 22. Januar 2018Pressemitteilungen

 

Sternenkinder – Fehlgeburten und zu früh geborene Babys, die nicht lebensfähig sind – sollen demnächst in Hilden auf einem eigens für sie geschaffenen Grabfeld beigesetzt werden können. Das sogenannte Sternenkinderfeld wird derzeit auf dem Südfriedhof hergestellt, finanziert von der evangelischen und katholischen Kirchengemeinde und dem Bestattungsinstitut Kreuer.

Der Stadtrat hat kürzlich beschlossen, Eltern, deren Kind in einer sporadisch (etwa zwei bis drei Mal im Jahr) stattfindenden Gemeinschaftsbestattung dort beigesetzt wird, zu Begräbnisgebühren heranzuziehen. Je Sammelbeisetzung entstehen Kosten von rund 300 Euro.

Die Bürgeraktion bedauert diesen Mehrheitsbeschluss. „Dass die Stadt in dieser besonderen Situation nicht auf jährlich 600 bis 900 Euro verzichtet, halten wir für beschämend“, erklärt BA-Fraktionsvorsitzender Ludger Reffgen. Seine Fraktion hatte beantragt, die Kosten aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu finanzieren. Der Antrag scheiterte im Rat mit 6 zu 38 Stimmen.

Die Stadt wolle auf die Einnahme nicht verzichten, so Reffgen. Die Bürgermeisterin argumentiere mit der Gebührengerechtigkeit gegenüber anderen Todesfällen, zum Beispiel von größeren Kindern. Die BA mag diesen Vergleich nicht hinnehmen: Ältere Kinder würden nicht auf dem Sternenkinderfeld beigesetzt und auch nicht mit einer Sammelbestattung beerdigt.

Der gefasste Beschluss basiere auf einer Gebührenbedarfskalkulation der Verwaltung, die formal sicherlich korrekt sei. „Aber wäre es nicht der besonderen Situation angemessen und klug zugleich, betroffenen Eltern mit einer verständnisvollen Geste entgegenzukommen“, fragt Reffgen. Hilden tue sich sehr schwer, bürgerfreundlich zu reagieren.

„Leider war die Mehrheit der Ratsmitglieder nicht zu bewegen, sich bei der Gebührenfrage am Vorbild der beiden Kirchengemeinden und des Hildener Bestattungsinstituts Kreuer zu orientieren“, bedauert der Fraktionschef der BA. Er verweist dabei auf andere Städte: In den meisten Kommunen sei die Beisetzung von Sternenkindern kostenfrei.

Problematisch findet er auch, dass der städtische Gebührenbescheid wegen der nur sporadisch stattfindenden Gemeinschaftsbestattung erst Monate nach dem Verlust bei den Eltern eintreffen könne und je nach Beteiligung mal höher, mal niedriger ausfallen werde. „Wir wollten es Eltern, die vor einiger Zeit ihr Sternchen verloren haben und die nach einigen Monaten dabei sind, das traurige Erlebnis etwas zu verarbeiten, ersparen, dass ein Gebührenbescheid gerade heilende Wunden neu aufreißt“, sagt Reffgen.

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