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Sondernutzungssatzung

By 17. November 2017Allgemein

 

Heißes Eisen – aber kein Platz für politischen Streit

In der Tat, die Sondernutzungssatzung, die die Straßenwerbung und Warenauslagen vor den Geschäften regelt, ist ein heißes Eisen. Einerseits ist das Thema so komplex und facettenreich, dass es schwer fällt, jede einzelne Auswirkung mit – berechtigten – individuellen Wünschen und lokalen Spezifikationen abzugleichen und eine Neufassung der Satzung in ihrer praktischen Wirkung gänzlich abzuschätzen. Andererseits ist der Wunsch ebenso verständlich, einen gelegentlich insbesondere in der Fußgängerzone zu beobachtenden Wildwuchs an eroberten „Freiheiten“, der einem gestalterischen „Wildwest“ gleicht, zu beschneiden.

Wenn sich der Rat dennoch, ob dieser mit Fußangeln und Fallstricken gespickten Szene ans Werk macht, ist das Risiko, dabei auf die Nase zu fallen, kaum kalkulierbar und wahrscheinlich im Einzelfall auch unabwendbar. Da sollte niemand glauben, im Vorhinein den vollen Durchblick zu haben. Umso wichtiger dürfte es sein, sich darauf zu verstehen, im Verfahren erkannte Fehler rasch zu beheben und dazu nicht erst eine mehrjährige Erprobungsphase abzuwarten.

Allen Beteiligten, auch den Geschäftsleuten, sollte klar sein, dass jeder, der das Stellwerk der Sondernutzungen neu justiert, Versuchsterrain betritt. Dass Ziel, dabei niemanden auf der Strecke zu verlieren und möglichst viele Wünsche zu berücksichtigen ist ehrenwert, birgt jedoch gleichermaßen Chancen wie Gefahren. Auch das gehört zur ganzen Wahrheit. Für politischen Streit bleibt da wenig Platz.

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