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Unregierbar? – Wider die Legende

By 17. November 2017Allgemein

 

Mal ehrlich, würde im Rat der Stadt Hilden das stattfinden, was derzeit mit den Sondierungsgesprächen in Berlin abläuft, es hätte sich schon längst jemand gefunden – zumindest ein Chronist -, der das Hickhack als nicht mehr zu vermittelnde Zersplitterung, als Ausdruck der Unregierbarkeit oder gar als Vorstufe zu „Weimar“ abgewertet hätte. Und mit Sicherheit wären mit den kleinen Fraktionen – in Hilden sind es fünf – auch schnell die Schuldigen ausgemacht, denen man dieses Dilemma in die Schuhe schieben könnte. Gefolgt von dem Ruf nach einer höheren Messlatte als Zugangsberechtigung für den Einzug in den Stadtrat.

All das gibt es in der Bundespolitik. Von den 34 an der Bundestagswahl beteiligten Parteien und politischen Gruppierungen haben es dank Fünf-Prozent-Hürde sieben geschafft (in sechs Fraktionen), in den Bundestag zu kommen. Nach dem Wählerauftrag liegt es jetzt an vier Parteien, sich zu verständigen.

Man sollte sich also gut erinnern, wenn absehbar demnächst in Hilden mal wieder eine Diskussion über die Sinnhaftigkeit und Existenzberechtigung kleiner Fraktionen angezettelt wird und demokratische Prinzipien angezweifelt werden. Dabei hätten Hilden und Berlin viel gemeinsam: Ohne Bewegung geht es nicht. Und ohne den Willen zur Einigung schon gar nicht; das gilt im Kleinen wie im Großen. Dazu bedarf es keines Angriffs auf demokratische Rechte.

Das wurde auch kürzlich beim Verfassungsgerichtshof in Münster deutlich. Für die vom alten Landtag mit SPD-, CDU- und Grünen-Stimmen beschlossene 2,5-Prozent-Sperrklausel bei Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen gibt es keine sachlichen Argumente – nicht einmal von ihren Befürwortern. Sie wird hoffentlich bald wieder höchstrichterlich kassiert.

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