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Verkehrssicherheit an der Straße Beckersheide

By 1. Juli 2016Dezember 2nd, 2016Anträge / Anfragen

Antrag zur Ratssitzung vom 06. Juli 2016

 

Um sowohl dem objektiven, als auch subjektiven Sicherheitsbedürfnis der Verkehrsteilnehmer – insbesondere der Fußgänger und Radfahrer – auf der Straße Beckersheide zu entsprechen, wird die Verwaltung beauftragt, den vormaligen Schutz mit der Installation von Schutzplanken entlang der Straße zwischen Fahrbahn und Bahntrasse wiederherzustellen.

Erläuterung und Begründung

Die Straße Beckersheide verläuft ab der Einmündung der Straße „Breddert“ einspurig niveaugleich entlang der S-Bahnlinie Düsseldorf/Solingen. Es handelt sich um eine nichtausgebaute Straße ohne Bürgersteig, die neben der Erschließung einiger Betriebe und Wohnhäuser u. a. als Zuwegung zum Naherholungsgebiet Ohligser Heide dient. Aufgrund des engen Straßenprofils wird von allen Verkehrsteilnehmern das straßenbegleitende, nicht befestigte Bankett mitbenutzt. Dies ergibt sich regelmäßig zwingend, um bei Begegnungsverkehr von Fahrzeugen ausweichen zu können, ist aber auch für Fußgänger üblich, um einen Mindestabstand zum motorisierten Verkehr zu wahren.

Der Abstand zwischen begehbarem/begangenem Bankett und Gleiskörper beträgt stellenweise weniger als 2 Meter. (Das Bildmaterial der Verwaltung ist z. T. irreführend, da es nicht der Realität entspricht.) Ein dem objektiven wie subjektiven Sicherheitsbedürfnis entsprechender Schutz – insbesondere der Fußgänger und Radfahrer – bestand auf dem fraglichen Straßenabschnitt bis Frühjahr 2014, seither jedoch nicht mehr. Die bis dato entlang der Straße verlaufenden Schutzplanken wurden damals ersatzlos demontiert. Ziel des Antrags ist es, den vormaligen Zustand mit der Maßgabe, einen Mindestschutz zu gewährleisten, wiederherzustellen.

Die Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 66/027/1 mit ergänzendem Schriftverkehr mit der DB veranlassen die BA-Fraktion, ihren Prüfungsantrag von März 2015 in o. g. Sinne zu ergänzen.

Mit der Installation von Schutzplanken geht es darum, bei allen Verkehrsteilnehmern der Straße Beckersheide sowohl das tatsächliche als auch das subjektive Sicherheitsempfinden zu erhöhen. Dies war auf dem in Rede stehenden Abschnitt bis Frühjahr 2014 der Fall. Auf dem sich westlich fort- setzenden Straßenabschnitt entlang der Bezirkssportanlage bis zur Einmündung Baustraße ist dies mit entsprechenden Schutzplanken nach wie vor gegeben – obwohl in diesem Bereich die Straße zweispurig ausgebaut ist und damit für den Begegnungsverkehr keine Ausweichprobleme bestehen, der Abstand zwischen Fahrbahn und Gleiskörper größer ist, Fahrbahn und Gleiskörper durch einen Bordstein und dichtes Strauchwerk getrennt sind und auf der Straßensüdseite sich außerdem ein komfortabel ausgebauter Bürgersteig befindet.

In einem Aktenvermerk der Polizei vom 12.02.2016 wird die örtliche Situation wie folgt beschrieben: „Die Straße Beckersheide […] verläuft direkt neben den Schienen. Dieser Streckenabschnitt (Fahrbahn) wird gleichzeitig von Fußgängern und Fahrzeugen aller Art benutzt, da ein separater Gehweg nicht vorhanden ist. Befindet man sich in diesem Bereich und eine S-Bahn passiert diesen Abschnitt, ist ein starker Luftzug spürbar. Ein Kind könnte auf die Gleise gezogen werden.“

Die Argumentation der Stadt, dass an der engen nichtausgebauten Straße Beckersheide dem- gegenüber kein Schutz erforderlich sei, kann nicht überzeugen. Dabei kommt es überhaupt nicht darauf an, ob richtliniengetreu Einsatzkriterien für Schutzplanken erfüllt werden oder nicht. Vielmehr geht es darum, dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung im Allgemeinen und dem der dortigen Verkehrsteilnehmer im Besonderen angemessen zu entsprechen. Dies war ehedem mit den Schutzplanken der Fall.

Vorsorglich sei darauf verwiesen, dass es mit der Wiederherstellung des vormaligen Zustands durch Schutzplanken auch keineswegs darum geht, einen „Übersteigschutz“ zu schaffen, der daran hindert, widerrechtlich die Bahngleise zu überqueren bzw. zu betreten. Mit dem Antrag wird ausdrücklich auch nicht das Ziel der „Einfriedung“ oder „Einzäunung“ der Bahnanlage verfolgt. Es geht lediglich darum, wie im weiteren Verlauf an der Straße Breddert auch, allen, die Straße passierenden Verkehrsteilnehmern – vor allem den schwächsten unter ihnen – einen Mindestschutz zu gewährleisten.

Etwaige Überlegungen, die sich angesichts der örtlichen Situation mit der „Leichtigkeit des Verkehrs“ beschäftigen und Forderungen nach Schutzmaßnahmen als „kontraproduktiv“ bezeichnen, da die als gefährdet benannten Fußgänger dann kaum mehr einen Ausweichraum hätten (Welcher Ausweich- raum ist hier eigentlich gemeint – etwa die Bahngleise?), muten zynisch an. Ähnliches gilt, in Kenntnis der Gefahrensituation, für Hinweise auf die Haushaltslage der Stadt Hilden.

Die extreme räumliche Nähe zu den Gleisanlagen begründet ein hohes Risiko- und Gefährdungs- potenzial. Es besteht Gefahr für Leib und Leben.

gez. Ludger Reffgen, Fraktionsvorsitzender                                           gez. Markus Hanten, Ratsmitglied

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