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Fraktions-Finanzierung: Ein Fall für die Gerichte

By 29. Dezember 2021Kommentar

Stadtrats-Fraktionen haben einen gesetzlichen Anspruch auf finanzielle Zuwendung gegenüber ihrer Kommune. Die Verteilung der Zuwendungen hat der Innenminister in einem Erlass geregelt, der sich auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stützt. Beide Rechtsgrundlagen wurden in der Ratssitzung vom Tisch gewischt.


Ein Kommentar

Das soll also gerecht sein: Die einen krebsen unterhalb des Existenzminimums, die anderen machen sich die Taschen richtig voll und sind erklärtermaßen stolz darauf, überschüssige Mittel zurückzahlen zu können. Womit noch nicht erwiesen ist, ob sie es denn auch wirklich tun.

Der Ratsbeschluss über die Fraktionszuwendungen lässt die Finanzausstattung der kleinen und der großen Ratsfraktionen weit auseinanderdriften. Dabei hätten es Rat und Verwaltung in der Hand gehabt, nach 22 Jahre lang eingefrorenen Positionen zwei Ziele gleichermaßen zu verfolgen: einerseits für alle eine auskömmliche Mindestausstattung zu gewährleisten, andererseits den finanziell aus dem Ruder gelaufenen Gesamtaufwand zu deckeln.

«Für die Verteilung der Mittel auf die einzelnen Fraktionen ist ein Maßstab zu wählen, der dem Bedarf der Fraktionen gerecht wird und dem Gebot der Chancengleichheit Rechnung trägt.»

(Aus dem Erlass des NRW-Innenministers)

Jetzt soll die Schieflage, bei der die großen Fraktionen nach Gusto am Geldhahn der kleinen drehen, bis 2025 Bestand haben. In dieser Zeit werden den benachteiligten Fraktionen die Kosten davonlaufen,  wird das laufende Defizit bei steigenden Mieten und Energiekosten weiter wachsen. Denn auch einen Inflationsausgleich wird es in den nächsten vier Jahren genau so wenig geben, wie in den 22 zuvor. Die Verwaltungsspitze, die ansonsten bemüht ist, ihren eigenen Budgetrahmen ständig anzupassen, hatte für das Erfordernis einer Preisgleitklausel bei der politischen Arbeit im Rat keinen Anlass gesehen.

Von dem einstigen Deal, wonach seinerzeit der Rathaus-Neubau erheblich kleiner ausfallen konnte, weil auf Büro- und Sitzungsräume für die Fraktionen (die auch außerhalb der Dienstzeiten zur Verfügung zu stehen hätten) verzichtet wurde, die politischen Gruppierungen des Rates im Gegenzug aber in die Lage versetzt werden müssen, auf dem freien Markt für gewerbliche Immobilien entsprechende Räume anzumieten, will heute kaum noch jemand etwas wissen. An den eingesparten Raumkapazitäten im Rathaus und den gleichfalls dort eingesparten Personalkosten für Schließdienst etc. hat sich indes nichts geändert. Und auch der Rechtsprechung oder dem Minister-Erlass gegenüber zeigt man in Hilden beim Thema Fraktionszuwendungen mehrheitlich die kalte Schulter.

Es wird Zeit, dass sich Gerichte die Lage in Hilden einmal genauer anschauen.

 

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