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  • Nach der letzten Kommunalwahl wuchs der Rat – und mit ihm die Kosten für die Fraktionsfinanzierung.
  • Die Mehrkosten: rund 20.000 Euro jährlich.
  • Der Löwenanteil davon ging auf das Konto einer Fraktion.
  • Die möchte auch weiter von dem Geldsegen profitieren – zu Lasten der kleinen Fraktionen.

Die Kommunalwahl im letzten Jahr war für die CDU im Rat der Stadt wie ein warmer Regen. Durch den Wahlausgang – die Christdemokraten erhielten zwar nur ein Drittel aller Stimmen, konnten damit aber die Hälfte aller Sitze im Stadtparlament besetzen – musste das Stimmenungleichgewicht mit sogenannten Überhangmandaten ausgeglichen werden. Dadurch wuchs der Rat künstlich von zuvor 44 auf nun 64 Sitze. Nach dem bisherigen Berechnungsmodell löste das bei der Fraktionsfinanzierung Mehrkosten von jährlich 20.000 Euro aus, ohne dass sich an der Anzahl der Fraktionen etwas geändert hätte.

Auf das zusätzlich vereinnahmte Geld künftig unter Spargesichtspunken zu verzichten – eigentlich eine naheliegende Idee. Aber so einfach ist das nicht, jemanden, der von zusätzlichem Geldsegen profitiert hat, zu veranlassen, künftig darauf zu verzichten.

Die CDU hatte nach der Kommunalwahl ihre Zuwendungen um sage und schreibe fast 50 Prozent erhöhen können, von 23.000 Euro auf 33.000 Euro im Jahr. Bei den Grünen ein ähnliches Bild. Auch sie verzeichneten im vergangenen Jahr ein kräftiges Plus. Zum Vergleich: Die Differenz bei der BA: Null. Die Bürgeraktion erhält seit 1999 (!) den gleichen Betrag. Und muss damit auskommen. Das dies nach 22 Jahren zunehmend schwierig geworden ist, bedarf wohl keiner besonderen Erklärung.

«Wer überproportional Nutznießer ist, muss auch überproportional abgeben.»

Im Zuge der Haushaltskonsolidierung ging es jetzt darum, den Finanzierungsrahmen wieder auf den Stand von vor der Kommunalwahl zurückzuschrauben. Die BA machte den Vorschlag, die Fraktionsfinanzierungen dahingehend neu zu ordnen, dass zunächst mit einem einheitlichen Sockelbetrag jede Fraktion in die Lage versetzt wird, mangels Räumlichkeiten im Rathaus eine Geschäftsstelle in der Stadt anzumieten. Darüber hinaus sollte die Pro-Kopf-Zuwendung je Fraktionsmitglied soweit reduziert werden, dass sich im Ergebnis ca. 20.000 Euro einsparen ließen.

Klar, dass auf diese Weise größere Fraktionen einen größeren Sparbeitrag hätten leisten müssen. Dies schien aus mehreren, objektiven Gründen aber auch gerechtfertigt: Erstens sollte einleuchten, dass wer überproportional Nutznießer ist, auch überproportional abgeben muss. Zweitens schreibt ein Erlass des NRW-Innenministers vor, dass die Fraktionsfinanzierung dem Grundsatz der Chancengleichheit genügen muss, also kleine Fraktionen nicht unverhältnismäßig beschwert werden dürfen.

Ratsmehrheit ignoriert Rechtsprechung und riskiert Organstreitverfahren

Obgleich der BA-Vorschlag als einzige vorgelegte Variante augenscheinlich den höchstrichterlichen Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) und des Innenministeriums entsprach, wurde er mehrheitlich abgelehnt. Stattdessen boxte die CDU mit Unterstützung der SPD ihren Vorschlag durch. Er sieht eine lineare Kürzung von 16,9 Prozent für alle Fraktionen vor – ungeachtet der BVerwG-Rechtsprechung, die gerade eine linear proportionale Regelung für unzulässig erklärt hat. Unter dem Strich führt dieses Modell zu dem Ergebnis, dass die CDU annähernd die Hälfte der von ihr im vergangenen Jahr zur Kommunalwahl erzielten Zuwächse behalten kann, während beispielsweise das laufende Defizit bei der BA nochmals kräftig auf 20 Prozent des Etats ansteigt.

Noch im Ratssaal kündigte BA-Fraktionschef Ludger Reffgen rechtliche Schritte gegen diese Ungleichbehandlung an. „Uns bleibt nichts anderes, als mit einem Organstreitverfahren dagegen vorzugehen. Wir kämpfen ums Überleben.“

 

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