Skip to main content

Die Gebührenbescheide für Schmutzwasser bleiben auch 2023 ein Sorgenkind im städtischen Abrechnungswesen. Das geht aus der Antwort auf eine Anfrage hervor, mit der die Bürgeraktion (BA) nachhakte, ob die aus der Vergangenheit bekannten Probleme mit extrem verspätet vorgelegten Abrechnungen ausgemerzt seien.

 

Bürger hatten sich hilfesuchend an die Politik gewandt, weil sie wissen wollten, wann die Abwassergebühren-Bescheide wieder turnusgemäß einmal jährlich verschickt werden und die Gebühren entsprechend wieder monatlich mit gleichbleibenden Abschlägen gezahlt werden können.

Das Amt für Finanzservice weist in seiner Auskunft daraufhin, dass die Bearbeitungsrückstände zwar in letzter Zeit hätten reduziert werden können, zum Jahresende jedoch neue rechtliche Bestimmungen eine neue Gebührenkalkulation erforderlich mache, die bis zur Rechtskraft das politische Beratungsverfahren im Stadtrat zu durchlaufen habe. Das werde sich hinziehen und in 2023 neuerlich Verzögerungen mit sich bringen. Die Verwaltung rechnet damit, dass sie Mitte des Jahres bei der Bearbeitung wieder acht Monate hinterherhinken wird. Ob für die 22.000 Abgabenbescheide in punkto Abwassergebühren-Vorauszahlungen vorübergehend und zur Überbrückung ein anderes Abrechnungsverfahren gewählt werden könne, müsse noch geprüft werden.

»Ärgerlich, wie bedenkenlos von Verwaltungsseite mit diesem Problem umgegangen wird.«

Die Frage der Abwassergebühren-Abschläge geht in erster Linie alle Hauseigentümer an, die ähnlich der Grundabgaben dazu herangezogen werden. In ihrer Argumentation hatte die BA auf den hohen Anstieg der Belastungen durch explodierende Energiekosten, die inzwischen jährlichen Preissteigerungen für den Wasser-Verbrauch und die allgemeine Inflation hingewiesen. „Die Kostenentwicklung lässt manche Bürger an die Grenzen ihrer Zahlungsfähigkeit kommen“, so die Sorge der BA.

Fraktionssprecher Ludger Reffgen: „Umso mehr macht es sich auf dem Konto bemerkbar, wenn Gebühren, die im Regelfall mit einem monatlichen Abschlag erhoben werden, nicht gezwölftelt in Rechnung gestellt werden, sondern die Jahresgebühr – aufgrund verspäteter Vorlage der Abrechnung – auf nur noch wenige verbliebene Monate des Kalenderjahres verteilt wird.“

Ärgerlich findet Reffgen, wie bedenkenlos von Verwaltungsseite mit diesem Problem umgegangen wird. „Wenn die Verspätung auf Seiten des Bürgers liegen würde, dann wäre mit Sicherheit schon ein amtlicher Verspätungszuschlag zur Hand“, so der BA-Politiker.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner