Steht das Verfahren zur Inbetriebnahme der CO-Pipeline möglicherweise vor einer neuerlichen, überraschenden Wende?
Dem Vernehmen nach hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Dienstag dieser Woche wesentliche Teile etlicher früherer Besitzeinweisungs-Beschlüsse aufgehoben. Die damalige Rechtsprechung hatte den Bayer-Konzern als Projekt-Betreiber befähigen sollen, über fremde Grundstücke im Wege der Enteignung verfügen zu können. Tatsächlich jedoch hatten Bayer und seine Rechtsnachfolger im Einzelnen erst viele Jahre später von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Anträge auf Enteignung zu stellen.
An diesem Verfahren hat das Düsseldorfer Gericht jetzt nach Auskunft von Beobachtern Anstoß genommen und durchgreifende rechtliche Bedenken erhoben. „War‘s das möglicherweise mit der Pipeline?“, fragt BA/Piraten-Fraktionschef Ludger Reffgen und bittet den Bürgermeister um eine außerordentliche Rechtsauskunft außerhalb der Sitzung des Stadtrats, der planmäßig erst am 8. Juli wieder zusammenkommt: „Inwieweit hat der Verlauf der Verhandlung Auswirkungen in Hilden und inwiefern ist die Stadt als Klägerin in dem Giftgasleitungs-Verfahren vom Verhandlungs-Ergebnis betroffen“, so die BA|Piraten-Anfrage an das Rathaus.
Die fraglichen, jetzt im Wesentlichen aufgehobenen Besitzeinweisungs-Beschlüsse basieren auf richterlichen Entscheidungen der Jahre 2007-2010. Dabei ging es um Grundstücke im Bereich des Trassenverlaufs der CO-Gasleitung. Entsprechende Enteignungs-Anträge hatte das Unternehmen erst 2022 gestellt.
Was die Düsseldorfer Verwaltungsrichter im Rahmen der am Dienstag stattgefundenen, mündlichen Verhandlung beanstandeten: Der Zeitraum zwischen dem Erlass der Besitzeinweisungs-Beschlüsse und der Einreichung der Enteignungsanträge sei viel zu lang gewesen. Die von der Gegenseite dazu vorgetragenen Argumente konnten das Gericht nicht überzeugen. Das würde in der vorläufigen Bewertung bedeuten: Sollte es dabei bleiben und die richterlichen Entscheidungen bestandskräftig werden, stünde das langjährige Verfahren vor einer ungeahnten Wende – die Pipeline wäre möglicherweise rechtswidrig gebaut worden.