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Drunter und Drüber im Schulausschuss: Untragbar

By 23. Juni 2020Allgemein

„Klassenbildung an Grundschulen unter Corona-Einflüssen“ – dass das Thema im Schulausschuss augenscheinlich kaum jemanden interessierte, mag man ja noch dem zweifelhaften Rollenverständnis einiger Kommunalpolitiker zuschreiben. Aber wie ein engagiertes Ausschussmitglied daran gehindert wird, seiner Aufgabe nachzukommen und stellvertretend für seine Fraktion deren Rechte wahrzunehmen, überschreitet das Maß des demokratisch Tolerablen und rechtlich Zulässigen bei weitem.

Das Szenario, das sich dem Beobachter neulich im Schulausschuss bot, trägt schon bizarre Züge. Da nimmt die Ausschussvorsitzende einen Punkt auf die Tagesordnung – nach der Gemeindeordnung obliegt es dem oder der Vorsitzenden, die Agenda zur jeweiligen Sitzung festzulegen -, der von der Verwaltung in der Sitzungsvorlage einleitend wie folgt erläutert wird: „Die Ausschussvorsitzende Frau Schlottmann regt eine Diskussion um die Klassenbildung an Grundschulen während der Corona-Pandemie an, um eine präventive Lösung bei grundsätzlich zu großen Klassen zu finden.“ Auf einen explizit vorbereiteten Beschlussvorschlag verzichtet die Verwaltung, sondern überlässt dies – je nach Debattenverlauf – dem Ausschuss: „Mögliche Beschlüsse aus den Ausführungen werden anheimgestellt“, heißt es wörtlich.

Anders als nach der schon etwas ungewöhnlichen Vorbemerkung vielleicht zu erwarten, kommt eine Diskussion in der Sitzung nur schwerlich in Gang. Der Ausschuss erweist sich zu dem Thema recht lustlos, wirkt in der Mehrheit desorientiert. Im Rahmen der eher spärlichen Wortmeldungen trägt die Bürgeraktion, vertreten durch ihre Sachkundige Bürgerin Doris Spielmann-Locks, ihren Standpunkt sachlich vor. Ihr Vortrag mündet in einen kurzen Beschlussvorschlag, den sie dem Ausschuss unterbreitet und – schriftlich fixiert – an die Fraktionen verteilt.

Antragsrecht abgesprochen

Die Ausschussvorsitzende zeigt sich zunächst überrascht von der Beschlussinitiative, um dann, nach kurzer Beratung mit dem Schuldezernenten, nachzulegen: Sie sei zum Ergebnis gekommen, dass die BA-Vertreterin überhaupt nicht antragsberechtigt sei. Als dieser Bluff am heftigen Einspruch der Betroffenen scheitert, versucht es die Vorsitzende mit einem neuen Anlauf: Über den Beschlussvorschlag könne nicht abgestimmt werden, da er zuvor nicht schriftlich vorgelegen habe. Obgleich auch dieser Hinweis nach den einschlägigen Verfahrensvorschriften Unsinn darstellt, verständigt sich der Ausschuss schließlich darauf, über den BA-Vorschlag in der November-Sitzung befinden zu wollen.

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