In einem Urteil zu einem Einspruchsverfahren gegen einen Grundsteuerbescheid der Stadt Hilden hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf keine Grundsatzkritik an unterscheidenden Grundsteuer-Hebesätzen geübt. Damit gehen die Düsseldorfer Richter ausdrücklich auf Distanz zu ihren Gelsenkirchener Kollegen und deren Urteilsspruch in vergleichbaren Fällen im Dezember vergangenen Jahres. Dazu bemerkt der Fraktionsvorsitzende der Ratsfraktion Bürgeraktion|Piraten, Ludger Reffgen:
„Es bleibt festzuhalten, dass es nach den Entscheidungen der beiden Verwaltungsgerichte Düsseldorf und Gelsenkirchen nach wie vor unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt.“ Das Verwaltungsgericht Düsseldorf habe kein Pauschal-Urteil gegen eine gesplittete Grundsteuer gefällt, so der Hildener Fraktionsvorsitzende. Vielmehr falle das Urteil der Düsseldorfer Richter sehr differenziert aus und orientiere sich sowohl an dem Grundsatz der Steuergerechtigkeit als auch an der Lebenswirklichkeit der kommunalen Haushalte und großer Teile der Bevölkerung im Land, für die das Grundrecht auf Wohnen berührt werde.
«Wer einen erhöhten Einheits-Steuersatz will, macht das Wohnen teurer.»
Wer jetzt (wieder) nach einem erhöhten Einheits-Steuersatz für Wohn- und Nicht-Wohnimmobilien rufe, mache es sich sehr einfach – auf Kosten der Steuerzahler und Mieter von Wohnungen.
Die Rechtsunsicherheit für die Städte könnte durch eine Gesetzesinitiative aus dem Finanzministerium beseitigt werden, mit der die steuerrechtlichen Grundlagen für die Besteuerung gemischt genutzter Immobilien sauber geklärt werden. Denn interessanterweise habe das Verwaltungsgericht Düsseldorf keineswegs ein Steuer-Splitting bei der Grundsteuer grundsätzlich verworfen. Reffgen: „Das Gericht hat klar herausgestellt, dass es nicht das Ob für rechtswidrig hält, sondern im Hinblick auf gemischt genutzte Immobilien das Wie einer differenzierten Besteuerung.“
Handwerklich schlecht gemacht
Das ursprünglich aus dem Ministerium beworbene Splitting-Verfahren sei handwerklich einfach schlecht gemacht. „Das ist das zwischen den Zeilen zu lesende Fazit der Düsseldorfer Richter“, so der Fraktionschef. Sollte die Düsseldorfer Rechtsauffassung höherinstanzlich bestätigt werden, würde sie eine fundierte Grundlage für eine Gesetzesinitiative bieten, mit der die Landesregierung dazu beitragen könnte, dass Splitting-Verfahren auf rechtlich sichere Füße zu stellen. Zum Nutzen und Vorteil vieler Eigentümer und Mieter von Wohnungen.
Finanzminister hüllt sich in Schweigen
Überhaupt, so Reffgen, wäre es interessant, für die Städte und Gemeinden jetzt in der Sache eine Stellungnahme des Landesfinanzministers zu bekommen, der sich auffällig in Schweigen hülle.
Einfacher sei es natürlich, Eigentümern und Mietern mit einem Grundsteuer-Einheitssatz fortan tief in die Tasche zu greifen und das Wohnen generell drastisch teurer zu machen. So oder so säßen Städte und Gemeinden gegenüber den Bürgern am längeren Hebel und hätten die Möglichkeit, sich schadlos zu halten. Reffgen: „Aber auf Kosten der Steuerzahler.“