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Lärmschutz an der A3 bleibt Streitthema

By 18. Dezember 2020Pressemitteilungen

BA: Seit Jahren drückt sich Straßen NRW vor einem effizienten Schutz der Bürger.

 

Als entlarvend empfindet BA-Fraktionschef Ludger Reffgen die Antwort, die seine Fraktion von Straßen NRW erhalten habe. Die Bürgeraktion (BA) hatte wissen wollen, ob nach Abschluss der zu Ende gehenden Bauarbeiten der vormalige Zustand mit einem Wall einschließlich Gehölzbewuchs entlang der A3 als „Lärmschutz“ wiederhergestellt werde.

Es habe sich gar nicht um „Lärmschutz“, sondern lediglich um einen „Sichtschutz“ gehandelt, hatte die Autobahnbehörde in ihrer Antwort betont.

Während es in der Vergangenheit geheißen habe, die Distanz zur Bebauung lasse nur einen Mini-Lärmschutz zu, gebe jetzt Straßen NRW offen zu, dass es sich überhaupt nicht um Lärmschutz, sondern lediglich um Sichtschutz handele, stellt Reffgen dazu fest. Das, was die Bürger benachbarter Wohngebiete jahrelang realistisch konstatiert hätten, nämlich schutzlos dem Lärm an der A3 ausgeliefert zu sein, werde damit bestätigt. Zudem offenbare die Antwort, dass sich der Schutz der angrenzenden Wohnbereiche im Grunde nur auf kosmetische Ansätze beschränke: Es solle offenbar reichen, den Verkehr den Blicken der Anwohner zu entziehen. Den Lärm mute man ihnen zu.

Der Streit um einen effektiven Lärmschutz reiche bis auf die Zeit der Autobahnverbreiterung von vier auf sechs Spuren zurück, erinnert Reffgen. Seit damals werde um das Thema gerungen, weil die Autobahn-Behörde eine Verpflichtung zu wirksamem Lärmschutz bestreite. Nach jahrelangen Protesten habe Erkrath bei ähnlicher Problematik auf dem Streckenabschnitt in seinem Stadtbereich zum Beispiel Flüsterasphalt durchgesetzt und damit immerhin Teilerfolge erzielt, eine Maßnahme, die Hilden versagt werde.

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