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Nach einem Vorfall in der vergangenen Woche (18. August) in der Hildener Fußgängerzone, bei dem eine offenbar verwirrte Autofahrerin mit ihrem Fahrzeug etliche Passanten in der belebten Innenstadt erheblich gefährden konnte – einige Menschen hatten sich nach Augenzeugenberichten nur durch einen Sprung zur Seite vor dem Auto retten können –, hat die Ratsfraktion der Bürgeraktion (BA) Fragen an die Stadtverwaltung.


Die Stadt habe zwar einen Schutzengel gehabt und der Fall sei zum Glück noch glimpflich ausgegangen. Er habe jedoch spontan schlimme Bilder aus Münster und Trier in Erinnerung gerufen, wo Amokfahrer in ähnlichen Situationen vor noch gar nicht langer Zeit eine „Schneise des Grauens“ mit vielen Toten und Verletzten anrichten konnten. „Uns ist vor Augen geführt worden, wie verletzlich unsere belebte Innenstadt im Zweifel sein kann, und wie löchrig unsere Sicherheit dort ist“, stellt BA-Fraktionschef Ludger Reffgen rückblickend fest.

Damit meint er vor allem, dass nur acht von zehn Zufahrten in die Fußgängerzone mit elektrischen Polleranlagen gesichert seien,  während an zwei Stellen Tag und Nacht die ungehinderte Einfahrt in den fußläufigen Bereich der Innenstadt möglich sei. Zwar habe die BA vor drei Jahren beim Beschluss zur kostspieligen Erneuerung der acht Polleranlagen auf den neusten technischen Stand vor dieser Beschränkung gewarnt. Die Verwaltung habe aber die zwei Schlupflöcher gewollt und die Ratsmehrheit sei ihr gefolgt.

Kritische Fragen: Maßnahmen ergreifen, oder alles treiben lassen?

Jetzt möchte die BA von der Verwaltung nicht nur wissen, ob die vom Rat beschlossene Erneuerung von acht Polleranlagen ordnungsgemäß abgeschlossen wurde, sondern vor allem, ob zur Vermeidung weiterer, ähnlicher Vorfälle wie am 18. August weitergehende Maßnahmen geplant sind? Und wenn ja, welche? Wenn nein, erwartet die BA eine Begründung, warum nicht.

Im übrigen verlangt die Ratsfraktion Auskunft über die Entwicklung des Fahrzeugverkehrs in der Fußgängerzone nachdem die Lieferzeiten ausgeweitet wurden und erinnert die Verwaltung an einen versprochenen Erfahrungsbericht. Schließlich fragt die BA, wieviele Dauergenehmigungen zur Befahrung der Fußgängerzone zum Stichtag 31.07.2022 in Umlauf waren und aus welchen Gründen sie erteilt wurden.

 

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