Das ist ja so eben noch mal gut gegangen. Gott sei Dank hat es bei der Irrfahrt einer verwirrten Person durch die Mittelstraße keine Toten und Verletzten gegeben.
Von Ludger Reffgen
Passanten in der Fußgängerzone leben offensichtlich gefährlich – und das ist keineswegs neu. Dann und solange jedenfalls, wie Fahrzeuge ungehindert und zu jeder Zeit in den fußläufigen Bereich einfahren können.
Wer trägt die Verantwortung?
Dass wir dieses Mal knapp am Fiasko vorbeigeschrammt sind, sollte nicht dazu verleiten, das Problem auf die leichte Schulter zu nehmen. Die Entscheidung, nicht alle Zufahrten zu sichern, bietet perfekte Bedingungen, um im Zweifel eine Gefährdung der Bevölkerung heraufzubeschwören und mit einem zur „Waffe“ umfunktionierten Auto Angst und Schrecken zu verbreiten.
Der Technische Dezernent verweist bei der Rechtfertigung der Lage auf die Feuerwehr, die nach seiner Lesart schuld ist und plädiert selbst gleichzeitig dafür, den Status quo beizubehalten. Auswärtige Rettungsfahrzeuge sollten im Notfall nicht vor einem Hindernis stehen. Wie bitte? Geht’s noch peinlicher? Die Argumentation erinnert an Zeiten, als Fürsten zur Sicherung ihrer Burgen noch auf Zugbrücken angewiesen waren.
Der Stadtverwaltung obliegt die Verkehrssicherungspflicht. Nicht nur am Johann-Strauß-Weg und andernorts, wenn es um angeblich zu gefährliche Stolperkanten und Bodenwellen wegen zu üppig wachsender Baumwurzeln geht. Auch die Abwehr evidenter Gefahrenquellen in der Fußgängerzone sollte dazu gehören. Aber auf dem Auge gibt sich die Verwaltung blind. Bisher jedenfalls.
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