Als späte Einsicht der Verwaltung wertet die Bürgeraktion die Reaktion des Beigeordneten Danscheidt, für die Möbelhäuser rund um die Ellerstraße künftig auf gesonderte verkaufsoffene Sonntage zu verzichten. Dazu erklärt Fraktionsvorsitzender Ludger Reffgen:
„Wir sehen uns in der Rechtsauffassung, die wir bereits im vergangenen Jahr im Rat vertreten haben, bestätigt. Die BA hatte im Dezember zum Antrag des Stadtmarketings auf die stringente Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hingewiesen. Das Gericht hatte in einem vergleichbaren Fall die Sonntagsöffnung in Verbindung mit einer relativ unbedeutenden Veranstaltung (wie einem Trödelmarkt) für unzulässig erklärt.
Im Übrigen hatten die Richter klargestellt, dass sich eine Sonntagsöffnung nur auf Geschäfte im unmittelbaren Umfeld einer besucherstarken Veranstaltung beziehen könne. In Hilden sollten Trödelmärkte bei Fegro oder in der Innenstadt für spezielle Einkaufssonntage im westlichen Industriegebiet herhalten.
Diese Hinweise sind von der Verwaltungsspitze in den Wind geschlagen worden. Mit der Folge, dass eine breite Ratsmehrheit in gesonderter Abstimmung der Beschlussempfehlung auf Einkaufssonntage für das Gewerbegebiet Ellerstraße/Westring folgte und sich über die höchstrichterliche Rechtsprechung hinwegsetzte.
Genau genommen hätte die Bürgermeisterin schon damals den Ratsbeschluss beanstanden müssen.
Stattdessen nehmen jetzt einige Möbelhäuser selbst eine Korrektur vor, indem sie – trotz städtischer Genehmigung – auf eine Öffnung am ersten Sonntag im September verzichten. Um sich zu schützen und keine aussichtsreiche Klage zu riskieren.
Bereits im Frühjahr ist die Verwaltung, entgegen ihrer zuvor so unbekümmerten Haltung, zurückgerudert und hat den „Fabry-Markt“ den Möbelgeschäften vor die Tür verlegt, um wenigstens einen räumlichen Bezug herzustellen. Dennoch: Die von der Stadt damit suggerierte Rechtssicherheit bleibt trügerisch. Mehrere Möbelhäuser trauen dem Braten nicht und lassen ihre Türen lieber zu. Zu Recht.“