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Schlaglichter aus dem Stadtrat I: Schulentwicklungsplan

By 15. Juli 2018Allgemein

 

Der letzten Ratssitzung vor der Sommerpause mangelte es wieder einmal nicht an Debatten-Zündstoff. Dafür sorgten vor allem zwei Reizthemen: Während der seit Wochen die lokalen Schlagzeilen bestimmende Schulentwicklungsplan seinen letzten Akt erlebte, ging es beim zu gründenden Gestaltungsbeirat wegen eines Formfehlers der Verwaltung noch in erster Linie um dessen Zusammensetzung und die Frage „Wer ist dabei, und wer schaut zu?“

Genau genommen, rankten sich die beiden Themen eigentlich um die gleiche Frage: Es geht immer ums Dabeisein. Beim Schulentwicklungsplan, wen die Astrid-Lindgren-Schule im Süden ab dem Schuljahr 2019/2020 noch aufnehmen darf. Das werden auf jeden Fall weniger Schüler sein als heute. Denn die beliebte, bisher dreizügige Schule soll auf Empfehlung der Stadtverwaltung und nach dem Willen von SPD, Grünen, Allianz und Bürgermeisterin (SPD) auf zwei Züge beschränkt werden.

Um das durchzusetzen, schien den Befürwortern jedes Mittel recht. Zuerst wurde das Votum des Schulausschusses rücksichtslos beiseite gefegt. Der hatte beabsichtigt, im September mit einem überarbeiteten Plan seine Beratungen fortzusetzen und nach einem Konsens zu suchen.

Das durchkreuzte die Bürgermeisterin, die den Plan in bisheriger Fassung bereits jetzt im Stadtrat zur finalen Abstimmung stellte, um damit formal Fakten zu schaffen. Die als dreist empfundene Aktion zog ihr zwar den ungläubigen Zorn vieler in der Sitzung anwesender Eltern und Lehrer zu, deren bohrende Fragen jedoch am kühlen Lächeln der Verwaltungschefin abprallten.

Mitwirkung trotz Befangenheit

Da half auch kein Vertagungsantrag etwas, der mit knapper Mehrheit genauso vom Tisch gewischt wurde, wie ein Befangenheitsantrag, den die BA stellte. Der sollte einen Interessenkonflikt ausräumen, der bei einer Ratsdame der SPD anzunehmen ist, die als Lehrerin an der konkurrierenden Wilhelm-Busch-Schule in Diensten steht und für die der Schulentwicklungsplan in der beschlossenen Variante einen Vorteil bedeutet. Dieser Vorteil liegt darin, dass ihre Schule – im Gegensatz zur Nachbarschule – von Einschränkungen verschont bleibt. Aber selbst diese Hinweise auf rechtlich unzulässige Mitwirkung perlten ab und scheiterten am Teflon-Effekt der Ratsmehrheit.

Grundschulen: Das war nur der erste Schritt

Kommentar von Ludger Reffgen 

Die Gefechte sind geschlagen, die Würfel gefallen. Ab nächstem Jahr wird die Astrid-Lindgren-Schule zweizügig. Wer dann das 57., 58., 59. Kind auf der Anmeldeliste ist, hat schlechte Karten.

Nutznießer wird im Hildener Süden die Wilhelm-Busch-Schule sein, die weiterhin drei Eingangsklassen bilden darf und den Gürtel nicht enger schnallen muss. Welche weiteren Konsequenzen die Entscheidung auf die Organisation und das Raumgefüge der Grundschulen haben wird, wird man wahrscheinlich erst nach Ablauf einer Schamfrist erkennen. Zunächst einmal ist auf jeden Fall der natürliche Wettbewerb zwischen den konkurrierenden Grundschulen durch massiven Einfluss auf die Wahlfreiheit der Eltern verzerrt. Bald wird man sehen, welche weiteren Einschnitte für die Schullandschaft das bedeutet. Dann sprechen wir uns wieder.

Regieren mit der Brechstange

Wenn es darum geht, ihren Willen durchzusetzen, schreckt die SPD vor keinem Mittel zurück. Diese Erkenntnis konnten viele Beobachter aus der Ratssitzung mitnehmen, die Augenzeugen einer rücksichtslosen Machtpolitik wurden. Keine Rede vom Schutz für Minderheiten, von Interessenausgleich, oder demokratischer Verständigung. Stattdessen durchboxen von Positionen, regieren mit der Brechstange – gnadenlos.

Nützliche Handlanger

Während die örtliche SPD ihren Kurs durchzieht, fragt sich der nur gelegentliche Beobachter, wie das geht bei einer Fraktionsstärke von gerade mal 16 Ratsmitgliedern und einer immerhin 45-köpfigen Ratsversammlung. Zunächst einmal muss die SPD-Bürgermeisterin, die stimmberechtigt dem Stadtrat vorsteht, zugerechnet werden. Damit liegt die SPD zwar immer noch weit von einer Mehrheit entfernt, aber wie im Falle Schulentwicklungsplan kommen nützliche Handlanger hinzu: Die Grünen (vier Sitze) sind häufig – meistens, wenn die Große Koalition nicht funktioniert – in der Rolle als Mehrheitsbeschaffer für die SPD unterwegs. Und aktuell gefiel sich auch die Allianz mit ihren zwei Mandatsträgern an der Seite der Genossen – und sanktionierte deren demokratisch wie rechtlich skrupelloses Vorgehen gleich mit.

INFO

Befangenheit – Mitwirkungsverbot

In einem ähnlich gelagerten Fall – es ging um den Schulentwicklungsplan der Stadt Olpe und die dortige Gründung eines Schulverbundes – hat der Städte- und Gemeindebund die einschlägigen Rechtsvorschriften in der nordrhein-westälischen Gemeindeordnung (GO NRW, § 31) genauer unter die Lupe genommen. Danach sind Ratsmitglieder, die selbst oder deren Angehörige an einer Schule beschäftigt sind, wegen Befangenheit von der Abstimmung ausgeschlossen.

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