Kontroversen auch beim Thema Gestaltungsbeirat. Nachdem es anfangs, auch aus der Verwaltung und demzufolge vor allem bei SPD und CDU deutliche Vorbehalte gegen dieses Gremium gab, schien man sich nach und nach – mit Ausnahme der Allianz – einig: Hilden könnte bei strittigen Bauvorhaben an stadtbildprägender Stelle von der fachlichen Begleitung durch einen Gestaltungsbeirat profitieren.
Dem gehören im Kern externe Architekten an, die bei prominenten Bauprojekten zwischen Stadt und Bauherren vermitteln und die Beteiligten vornehmlich zur Einfügung des Objekts in das Stadtbild fachlich beraten sollen. Da bei derartigen Bauvorhaben in der Regel auch die Politik ein Mitspracherecht hat, sollte – so sah es die Geschäftsordnung im Entwurf vor – je Fraktion ein Vertreter mit beratender Stimme hinzukommen.
Was unkompliziert schien, endete jedoch am Einspruch der SPD. Im Zentrum ihrer Kritik: Die politische Ausgewogenheit gefällt der SPD nicht. Die gleichmäßige Beteiligung aller Fraktionen soll durch eine ausschließliche Regelung ersetzt werden, die sich nur auf die Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses beschränkt. Da beide Funktionen traditionell von den beiden größten Fraktionen besetzt werden, ist das Ziel durchsichtig: SPD und CDU möchten sich ein Privileg verschaffen, und die anderen Fraktionen vom unmittelbaren Informationszugang fern halten.