Passanten bleiben stehen, rätseln: Wie kann es sein, dass den Nachbarn sehenden Auges das Fenster vermauert wird? Die Sache landete jetzt bei der Bürgeraktion, nachdem Klärungsversuche im Rathaus keine Klarheit brachten.
Ort des Geschehens ist eine Baustelle in der Schwanenstraße, genauer gesagt, dort, wo sich früher die Bäckerei Look befand. Der Neubau rückt derart eng an das benachbarte, denkmalgeschützte Fachwerkhaus „Zum Schwan“, dass dort im Obergeschoss die im Quadrat angeordneten vier kleinen Fenster nicht mehr zu nutzen sind.
Der vormals eingeschossige, rückwärtige Anbau der Bäckerei hatte die im ersten Stock des Nachbarhauses befindlichen Fenster nicht tangiert. Jetzt bekommt der Ersatzbau auch im hinteren Bereich durchgehend eine zweite Etage. Die Außenmauer wird nur ca. 30 bis 40 Zentimeter vor die Fenster der Nachbarn gesetzt. Der Wandabstand der Gebäude entspricht gerade einmal dem Dachüberstand des Denkmalobjekts. Im Obergeschoss reduziert sich der Abstand auf wenige verbleibende Zentimeter zur Dachrinne des Bestandsgebäudes.
Passanten reagieren empört, bezweifeln, dass diese Bebauung rechtmäßig ist, glauben an einen neuerlichen Schildbürgerstreich. Vor einem Jahr war auf der gleichen Baustelle trotz Auflagen der Bauaufsicht die zu erhaltende Fassade des Vorderhauses abgebrochen worden.
Deshalb hat sich die Ratsfraktion der Bürgeraktion mit einigen Fragen an die Bauverwaltung gewendet und möchte wissen, ob diese Ausführung des Bauvorhabens genehmigt ist, und wenn ja, wie eine derartige Genehmigung zustande kommt? Was die BA außerdem interessiert: „Ist die Verletzung von jeglichem Abstandsgebot mit dem Denkmalschutz vereinbar, und was sagt das Rheinische Amt für Denkmalpflege dazu?“ Immerhin wurde vor Jahren das historische Haus „Zum Schwan“ beim Bau der Berliner Straße gerettet und als schutzwürdiges Denkmal an seinem jetzigen Standort neu aufgebaut. BA-Fraktionschef Ludger Reffgen: „Bestimmt nicht, damit ihm später ein vierteiliges Fenster vermauert wird.“