Vergangene Woche ließ die Presse aufhorchen. Da wurde über Verzögerungen beim Projekt „Beethovenstraße“ berichtetet (Rheinische Post vom 09.07.). Und darüber, dass in dem Groß-Projekt, das an die Stelle des ehemaligen Einkaufszentrums neben das Hochhaus rücken soll, „rund 100 Mietwohnungen in unterschiedlicher Größe im ‚preisgedämpften Bereich‘ […] entstehen“. Wir haben uns etwas ungläubig die Augen gerieben: War das nun eine uralte, schlecht recherchierte Nachricht, die noch immer gerne aufgewärmt serviert wird, oder war uns in der jüngeren Entwicklung tatsächlich etwas entgangen?
Um dem Wahrheitsgehalt auf den Grund zu gehen, haben wir die Meldung zum Anlass für eine Anfrage im Rathaus genommen: Hat sich der Investor beim Projekt „Beethovenstraße“ zwischenzeitlich gegenüber der Stadt zum Angebot von preisgedämpften Wohnungen vertraglich verpflichtet? Und wenn ja, für wieviele Wohnungen gilt diese Zusage verbilligter Mieten?
Jetzt sind wir gespannt auf die Antwort. Bereits im Mai diesen Jahres hatte die BA in einer öffentlichen Anfrage um Klarstellung gebeten, was unter „preisgedämpftem“ Wohnraum zu verstehen ist. Daraufhin hatte die Verwaltung in einer umfangreichen Sitzungsvorlage für den Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss Stellung bezogen. Im Spiegel der Presse fand das Thema bisher folgenden Niederschlag:
1. Als „preisgedämpft“ gilt in Hilden eine Miete, wenn sie 8,75 Euro/qm nicht übersteigt.
2. Nach eigenem Bekunden hat die Verwaltung eine derartige Vereinbarung in Hilden bisher erst für zwei noch zu erstellende Neubau-Wohnungen an der Schützenstraße getroffen.