In diesem Jahr werden die Anwohner der Baustraße von der Stadt nicht mehr zur Kasse gebeten. Das ist das Ergebnis der Beratungen in der jüngsten Sitzung des Stadtrats.
Das Thema gärt seit langem. Über zwei Jahre wurde an der Baustraße gewerkelt. Seit Herbst 2017 sind die Bauarbeiten beendet. Die Stadt möchte 310.000 Euro der Ausbaukosten auf die Anlieger umlegen. Das nordrhein-westfälische Abgabengesetz, das eine Gemeinde grundsätzlich dazu berechtigt, ist höchst umstritten. In vielen anderen Bundesländern wurde es bereits abgeschafft.
In NRW lehnt die schwarz-gelbe Landesregierung das ab. Eine Volksinitiative, initiiert vom Bund der Steuerzahler und in Hilden aktiv unterstützt von der Bürgeraktion (BA), läuft dagegen Sturm und verlangt eine Gesetzesänderung. Ihr Ziel ist die vollständige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Argument: Straßen würden von allen genutzt, nicht nur von den Anrainern. Deshalb müssten die Ausbaukosten aus allgemeinen Steuermitteln finanziert werden, ohne dem einzelnen Anlieger in die Tasche zu greifen.
Unter dem Druck von annähernd einer halben Million Unterschriften hat die Landesregierung signalisiert, einlenken zu wollen. Nach aktuellem Stand eines Gesetzesentwurfs sollen künftige Straßenausbauten nur noch zu 50 Prozent den Hausbesitzern in Rechnung gestellt werden können. Und es soll ergänzende Regelungen geben, die eine niedrigere Verzinsung vorsehen und die jeden Beitragszahler berechtigen, Ratenzahlungen und Stundungen in Anspruch zu nehmen, ohne seine Vermögensverhältnisse offen legen zu müssen.
„Zugang zu den Erleichterungen nicht verbauen“
Der Straßenausbau an der Baustraße ist zwar schon abgeschlossen, somit wird die Fünfzig-Prozent-Regelung wohl nicht angewandt werden können. Doch von den vergünstigten Sonderregelungen könnten auch die dortigen Anwohner profitieren – vorausgesetzt, die Beitragsbescheide der Stadt kommen nicht zu früh. Denn die geplanten Erleichterungen sollen frühestens erst ab Januar 2020 gelten. Darauf machte BA-Fraktionschef Ludger Reffgen im Rat aufmerksam und bat darum, den Eigentümern auf dem ausgebauten Abschnitt zwischen Lindenplatz und Forstbachstraße den Rechtsweg zu den Erleichterungen nicht zu verbauen.
Der Stadtrat vertagte daraufhin die abschließende Entscheidung über einen seit Frühjahr vorliegenden Bürgerantrag auf Ende März 2020.