Die Stadtverwaltung muss Fragen im Zusammenhang mit dem großen Schlagloch auf der Richrather Straße beantworten, durch das Anfang letzter Woche fünf Autos zum Teil erheblich beschädigt wurden.
Zum Glück sei es in der vergangenen Woche auf der Richrather Straße nicht zu einem Unfall mit Pesonenschaden gekommen, stellt der Fraktionschef der Bürgeraktion, Ludger Reffgen, rückblickend fest. Einige Autos waren dort nahe der Eisenbahnunterführung in ein tiefes Schlagloch gefahren. Dabei war es zu teils erheblichen Fahrzeugschäden gekommen. Fünf Autofahrer hatten anschließend Beschädigungen an ihren Autos im Rathaus gemeldet.
Die Richrather Straße befände sich auf dem Teilstück etwa zwischen Hagelkreuz und Uhlandstraße seit geraumer Zeit in einem sehr schlechten Zustand. Vor allem der Abschnitt bis zur Talstraße sei geradezu katastrophal. „Das kann beim Befahren jeder unschwer erkennen“, so Reffgen. Dennoch rechne natürlich niemand mit einem plötzlich auftretenden tiefen Loch mitten auf der Straße.
„Der schlechte Straßenzustand ist nicht über Nacht entstanden. Warum muss erst ein richtig tiefes Loch in der Straße zum Handeln zwingen?“
Zwar sei die Richrather Straße eine Landesstraße, für deren Bau und Betrieb die Straßenbaubehörde „Straßen.NRW“ zuständig sei, und der Notdienst des städtischen Bauhofs habe den Schaden nach Bekanntwerden auch sofort notdürftig geflickt. Dennoch stelle sich die Frage, ob es überhaupt so weit habe kommen müssen, dass erst „ein richtig tiefes Loch“ in der Straße und Sachschäden mit Haftungsfragen bei Verantwortlichen das Problem dringlich mache und zum Handeln zwinge.
Der lapidare Hinweis von Straßen.NRW, es könne „immer mal was passieren“, helfe wenig weiter, „ist doch das Grundproblem des schlechten Straßenzustands nicht über Nacht entstanden“, stellt Reffgen fest. Deshalb wolle die BA wissen, was die Stadt in der Vergangenheit unternommen habe. Offenbar habe die Straße ja viel Zeit gehabt, um den katastrophalen Zustand zu entwickeln. „Wann und wie hat die Stadt bei Straßen.NRW auf eine nachhaltige Instandsetzung gedrängt?“
Schließlich interessiert die BA auch, ob einstweilen eine Beschilderung des Straßenabschnitts zur Temporeduzierung verbunden mit dem Hinweis „Vorsicht Straßenschäden“ zur unmittelbaren Gefahrenabwehr aufgestellt werden könne. „Oder ist eine entsprechende Maßnahme in Kooperation mit der Straßenmeisterei bereits in die Wege geleitet“, fragt die BA abschließend.