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Der Stadtrat hat im September die flächendeckende Einführung von Tempo 30 in Hilden gekippt. Wäre sie nach dem neuen Straßenverkehrsrecht denn überhaupt möglich und zulässig gewesen?


Im Juli hat der Bundesrat das von der Bundesregierung vorgelegte Reformpaket zur Änderung des Straßenverkehrsrechts gebilligt. Die geänderte Straßenverkehrsordnung räumt den Kommunen mehr Freiheiten bei Tempo-30-Regelungen und zum Beispiel auch beim Einrichten von Busspuren ein. Andererseits lässt das neue Gesetz in Städten kein flächendeckendes Tempo-30 zu. Es bleibt innerorts bei einer Richtgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Bürgeraktion fragt: Was bedeutet das für Hilden?

 

Bundestag und Bundesrat haben bei ihren Verkehrsrechtsbeschlüssen zur Reform des Straßenverkehrsgesetzes die flächendeckende Einführung von Tempo-30-Regelungen in Städten nicht zugelassen. Dennoch sind den Kommunen beim Erlass von Geschwindigkeitsbeschränkungen mehr Freiheiten zugestanden worden. Bevor diese Woche im Stadtentwicklungsausschuss und demnächst im Rat abschließend über das Mobilitätskonzept entschieden wird, ist die BA-Fraktion um Rechtssicherheit bemüht und möchte wissen: Welche Auswirkungen hat das neue Straßenverkehrsrecht auf die verkehrspolitischen Gestaltungsspielräume in Hilden? Eröffnet die Gesetzgebung der Stadt speziell bei der Ausweisung von Tempo-30-Regelungen neuen Möglichkeiten? Welche Straßen oder Bereiche könnten jetzt über die bestehenden Regelungen hinaus mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung entsprechend neu ausgewiesen werden?

Und auch das interessiert die BA: Welche Möglichkeiten schafft das neue Straßenverkehrsrecht zur Einrichtung von Busvorrangspuren bei der Begünstigung des ÖPNV und welche Einzelmaßnahmen im Liniennetz der Stadt Hilden könnten davon profitieren?

Von den Antworten der Verwaltung erwartet sich die BA Aufschluss darüber, wie sich die neuen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften auf das noch nicht final beschlossene Mobilitätskonzept auswirken, welche neuen Chancen eröffnet werden und wo das Gesetz hinter den konzeptionell ins Auge gefassten Maßnahmen zurückbleibt.

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