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Unterschutzstellung Berliner Straße 10

By 22. Juli 2016Pressemitteilungen
Zum Denkmalschutz des Gebäudes Berliner Straße 10 bahnt sich nach der Ratssitzung ein Rechtsstreit zwischen Eigentümer und Stadt an. Dazu bemerkt Ludger Reffgen für die Bürgeraktion:
BA-Fraktionsvorsitzender Ludger Reffgen begrüßt, dass der Eigentümer jetzt von sich aus den Weg in die Öffentlichkeit suche, nachdem die Bürgermeisterin im Rat, mit Hinweis auf Vertraulichkeit und in Anwesenheit des Eigentümers eine Chance zur Verständigung vertan habe.
Im Rahmen der Zuteilungsregelung eines Umlegungsverfahrens war der Eigentümer vor Jahren mit einem denkmalwürdigen Gebäude (Berliner Straße 10) entschädigt worden. Der Denkmalaspekt blieb damals bei der Bewertung unberücksichtigt.
Die Bürgermeisterin versuche, den Zusammenhang des Sachverhalts unter den Teppich zu kehren und die daraus erwachsende moralische Verpflichtung für die Stadt auszublenden, urteilt Reffgen nach Ablauf der Ratssitzung. Es könne nicht vernünftig sein, die Stadt auf diesem Wege in einen Rechtsstreit zu manövrieren – schon gar, wenn beide Seiten, Stadt und Eigentümer, noch schriftlich Verhandlungsbereitschaft erklären. Reffgen: „Deshalb habe ich in der Ratssitzung auf die noch nicht ausgeschöpften Einigungsspielräume verwiesen, und beantragt, die Verwaltung möge noch einmal nachverhandeln.“ Der Antrag sei jedoch am Widerspruch der Verwaltungsbank und an den Stimmen von SPD, CDU und Grünen gescheitert.
Reffgen bedauert diese Entwicklung: „Schade, dem Denkmalschutz in Hilden wäre mehr gedient, wenn mit einem Kompromiss das Gebäude Berliner Straße 10 erhalten bliebe, anstatt mit einem Rechtsstreit den Erhalt des gesamten Anwesens mit Haupt- und Hintergebäude in Frage zu stellen.“

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