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Wenn die Kita geschlossen bleibt: GELD OHNE GEGENLEISTUNG – Ratsmehrheit besteht auf Zahlungspflicht der Eltern

Zum 1. Januar hat der Stadtrat eine ganze Reihe Neuerungen beschlossen. Ginge es nach dem Willen der Bürgeraktion, hätte auch die Regelung dazu gehört, künftig Eltern die Kita-Gebühren automatisch zu erlassen, wenn die Einrichtung geschlossen bleibt.


Eigentlich ist es paradox. Wenn wir morgens beim Bäcker vor verschlossener Tür stehen und keine Brötchen bekommen, käme niemand auf die Idee, dafür zahlen zu sollen. Wenn – aus welchen Gründen auch immer – die abonnierte Zeitung nicht geliefert wird, erwarten wir mit größter Selbstverständlichkeit eine Gutschrift. „Keine Leistung – keine Zahlung“, lautet das gängige Prinzip.

Für Eltern, die ihre Kinder in von der Stadt betriebenen Kindergärten angemeldet haben, oder deren Kinder in Hilden die offene Ganztagsgrundschule (OGS) besuchen, ist das alles anders. Und es wird auch anders bleiben. Denn mit dem Versuch, dieses, jeglicher Vernunft trotzende obskure Verfahren der gängigen Norm anzupassen, ist die Bürgeraktion in der Ratssitzung gescheitert.

«Die Mehrheit des Stadtrats findet das Prinzip „Kassieren ohne Gegenleistung“ durchaus in Ordnung.»

Wie konnte das passieren? Dass die Verwaltung keine Gelegenheit auslässt, finanzielle Lasten und Risiken wahllos und eiskalt abzuwälzen, hat sich im Rathaus zum alltäglichen Verhaltensmuster entwickelt. Der BA war das seit langem ein Dorn im Auge. Als im Winter und Frühjahr 2020/21 die Schulen schlossen und zum Distanzunterricht übergingen, die Kindergärten Pandemie-bedingt auf Notbetrieb oder den sogenannten „eingeschränkten Regelbetrieb“ umstellten – die Eltern also gehalten waren, notgedrungen die tägliche Betreuung wochenlang selbst zu organisieren, warteten sie lange vergeblich darauf, von den Kostenbeiträgen für Betreuung und Verpflegung entbunden zu werden.

Vielmehr wurden die Rückzahlungsforderungen vieler Eltern zum Monate dauernden politschen Streit. Als dann auch noch im zweiten Halbjahr die Satzungen für die Erhebung von Kostenbeiträgen zur Kinder-Betreuung im Elementar- und Primarbereich geändert werden sollten, fand die BA „jetzt oder nie“ und beantragte, mit dem ausdrücklichen Verzicht auf Kostenbeiträge bei Schließung der Einrichtung die Elternansprüche auf eine sichere Rechtsgrundlage zu stellen. Dem mochten sich bei der Abstimmung neben den Fraktionsmitgliedern der BA jedoch nur noch zwei einzelne Ratsmitglieder anschließen. Die Mehrheit des Stadtrats aus CDU, SPD, Grüne und AfD findet das Prinzip „Kassieren ohne Gegenleistung“ durchaus in Ordnung und lehnte den Antrag ab. FDP und Allianz enthielten sich der Stimme.

 

Die Änderungsanträge der BA auf Wegfall der Kostenbeiträge für Geschwisterkinder und bei Schließung der Einrichtungen – die Anträge aus dem Schulausschuss und dem Jugendhilfeausschuss wurden analog im Stadtrat gestellt – hier zum Download:

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